Gehe hofft auf Bundesrat |
Ist das Großhandelshonorar noch ausreichend, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern? Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat will das prüfen lassen - sehr zur Freude der Gehe. / Foto: Gehe
Der Großhändler begrüßt den Vorstoß des Gesundheitsausschusses. Steigende Kosten bei gleichzeitigem Margenverfall machten »eine Anpassung der derzeitigen Vergütung unerlässlich, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen«, betont Schreiner. Die letzte Anpassung der Großhandelsvergütung liege inzwischen acht Jahre zurück, teilt Gehe mit. Und die Erinnerung schmerzt: Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) von 2011 stutzte die Bundesregierung auch die Marge des Großhandels zurecht. Unterm Strich stand ein jährliches Minus von rund 200 Millionen Euro. »Insbesondere durch die Zunahme hochpreisiger Arzneimittel sinkt seither die Spanne für die Vollversorger«, so Gehe.
Gleichzeitig seien die Kosten stark gestiegen. Als Gründe dafür nennt der Großhändler vor allem die verschärften gesetzlichen Anforderungen wie die EU-Leitlinien zur guten Vertriebspraxis (GDP) und die EU-Fälschungsschutz-Richtlinie (FMD). »Hinzu kommt die stetige Zunahme von handlungsintensiven Arzneimitteln, beispielsweise Kühlartikel und Betäubungsmittel, und Rabattverträgen.« Um den öffentlichen Versorgungsauftrag auch weiterhin erfüllen zu können, sei es daher erforderlich, die Großhandelsvergütung anzuheben.