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Verbändeportal

Gedisa-Deal für AVWL-Apotheker steht

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) ist als einziger Landesapothekerverband der Digital-Gesellschaft Gedisa nicht beigetreten. Damit die Apotheken in der Region trotzdem die Leistungen des Verbändeportals in Anspruch nehmen können, wurde nun eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
PZ
17.06.2022  16:35 Uhr

Die Gründung der Gesellschaft digitale Services für Apotheken (Gedisa) im November vergangenen Jahres verlief holprig: Nur 16 der 17 Landesapothekerverbände gründeten die Digital-Gesellschaft gemeinsam – der AVWL hatte erhebliche juristische Bedenken und weigerte sich nach einer Abstimmung in der Mitgliederversammlung beizutreten. Im PZ-Interview erläuterte Verbandschef Thomas Rochell unter anderem, wie die diesbezügliche Abstimmung im Verband zustande kam und dass seinem Verband zu wenige Informationen zu einem möglichen Beitritt zur Verfügung gestellt worden waren.

Die Gedisa ist inzwischen schon aktiv und kümmert sich um die Weiterentwicklung und den Betrieb des Verbändeportals. Bislang stellte sich allerdings die Frage, vor welchem Hintergrund Apotheken in der Verbandsregion Westfalen-Lippe die Services des Portals wahrnehmen können. Der AVWL teilte dazu am heutigen Freitagnachmittag mit, dass man mit der Gedisa eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen habe. »Damit ist all denjenigen AVWL-Mitgliedern, die die Gedisa unterstützen und deren Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die Möglichkeit eröffnet, individuell einen Vertrag mit dem Unternehmen zu schließen« heißt es in der Mitteilung dazu.

Zweistufiges Preismodell

Alle interessierten AVWL-Mitglieder können nun auf Grundlage von zwei Gebührenmodellen – einer Basisvariante und einer Vollvariante – gegen entsprechende Entgelte die Leistungen der Gedisa in gleicher Servicequalität wie in anderen Verbandsgebieten in Anspruch nehmen. Die Basisvariante kostet 20 Euro zzgl. MwSt. monatlich. Bei der Vollvariante kommen weitere 55 Euro hinzu, sodass das Monatsentgelt insgesamt 75 Euro zzgl. MwSt. beträgt. Beide Tarife gelten aber nur für Vertragsabschlüsse bis zum 31. Dezember 2022. Die vereinbarten Preise garantiert die Gedisa bis zum 30. Juni 2023. Danach ist laut AVWL mit einer Entgelterhöhung zu rechnen. Der Vertrag zwischen der Gedisa und dem AVWL ist für die Apotheken mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündbar.

In der Mitteilung unterstreicht der AVWL nochmals die Gründe, warum man der Gesellschaft nicht gemeinsam mit den anderen 16 Verbänden beigetreten ist. Erstens wäre »ein erheblicher Finanzbedarf in noch nicht abschließend bestimmter Höhe« auf den Verband zugekommen. »Hinzu kam, dass viele Informationen und Unterlagen, die der Vorstand für eine Beurteilung von Chancen und Risiken einer Beteiligung an der Gedisa für unbedingt erforderlich hielt, nicht vorgelegen haben. Gestützt durch ein eigens eingeholtes Rechtsgutachten konnte der Vorstand daher auch keine positive Beschlussempfehlung erteilen«, heißt es weiter. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung würden nun aber auch die Interessen der Apothekeninhaber berücksichtigt, die in der AVWL-Region einen Beitritt befürwortet hätten.

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