Gedisa-Deal für AVWL-Apotheker steht |
AVWL-Chef Thomas Rochell hat die neue Rahmenvereinbarung seines Verbandes mit der Gedisa vorgestellt. / Foto: AVWL/Tronquet
Die Gründung der Gesellschaft digitale Services für Apotheken (Gedisa) im November vergangenen Jahres verlief holprig: Nur 16 der 17 Landesapothekerverbände gründeten die Digital-Gesellschaft gemeinsam – der AVWL hatte erhebliche juristische Bedenken und weigerte sich nach einer Abstimmung in der Mitgliederversammlung beizutreten. Im PZ-Interview erläuterte Verbandschef Thomas Rochell unter anderem, wie die diesbezügliche Abstimmung im Verband zustande kam und dass seinem Verband zu wenige Informationen zu einem möglichen Beitritt zur Verfügung gestellt worden waren.
Die Gedisa ist inzwischen schon aktiv und kümmert sich um die Weiterentwicklung und den Betrieb des Verbändeportals. Bislang stellte sich allerdings die Frage, vor welchem Hintergrund Apotheken in der Verbandsregion Westfalen-Lippe die Services des Portals wahrnehmen können. Der AVWL teilte dazu am heutigen Freitagnachmittag mit, dass man mit der Gedisa eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen habe. »Damit ist all denjenigen AVWL-Mitgliedern, die die Gedisa unterstützen und deren Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die Möglichkeit eröffnet, individuell einen Vertrag mit dem Unternehmen zu schließen« heißt es in der Mitteilung dazu.
Alle interessierten AVWL-Mitglieder können nun auf Grundlage von zwei Gebührenmodellen – einer Basisvariante und einer Vollvariante – gegen entsprechende Entgelte die Leistungen der Gedisa in gleicher Servicequalität wie in anderen Verbandsgebieten in Anspruch nehmen. Die Basisvariante kostet 20 Euro zzgl. MwSt. monatlich. Bei der Vollvariante kommen weitere 55 Euro hinzu, sodass das Monatsentgelt insgesamt 75 Euro zzgl. MwSt. beträgt. Beide Tarife gelten aber nur für Vertragsabschlüsse bis zum 31. Dezember 2022. Die vereinbarten Preise garantiert die Gedisa bis zum 30. Juni 2023. Danach ist laut AVWL mit einer Entgelterhöhung zu rechnen. Der Vertrag zwischen der Gedisa und dem AVWL ist für die Apotheken mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündbar.
In der Mitteilung unterstreicht der AVWL nochmals die Gründe, warum man der Gesellschaft nicht gemeinsam mit den anderen 16 Verbänden beigetreten ist. Erstens wäre »ein erheblicher Finanzbedarf in noch nicht abschließend bestimmter Höhe« auf den Verband zugekommen. »Hinzu kam, dass viele Informationen und Unterlagen, die der Vorstand für eine Beurteilung von Chancen und Risiken einer Beteiligung an der Gedisa für unbedingt erforderlich hielt, nicht vorgelegen haben. Gestützt durch ein eigens eingeholtes Rechtsgutachten konnte der Vorstand daher auch keine positive Beschlussempfehlung erteilen«, heißt es weiter. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung würden nun aber auch die Interessen der Apothekeninhaber berücksichtigt, die in der AVWL-Region einen Beitritt befürwortet hätten.
Für die Gedisa hatte die bisherige Situation dazu geführt, dass man die Gesellschaft noch nicht als offiziellen Betreiber des Verbändeportals eintragen konnte. Doch auch dieses Problem scheint nun gelöst zu sein. Laut Verbandsmitteilung hat der AVWL seine Rechte an den Entwicklungen des Verbändeportals auf die anderen 16 Landesverbände ohne Abfindung übertragen, sodass die Gedisa nun möglichst schnell ihren vollständigen operativen Betrieb aufnehmen könne. Zudem werde sich der AVWL noch an der Abwicklung des bisherigen Treuhandverhältnisses zwischen dem DAV und den Landesverbänden beteiligen, worin ein weiterer Förderbeitrag gesehen werden kann, heißt es weiter.
Rochell sagte dazu: »Wir sind zufrieden, dass den Mitgliedern mit diesem Rahmenvertrag die Möglichkeit offensteht, die Leistungen der Gedisa zu nutzen – und zwar mit einer gewissen Flexibilität, ohne mehrjährige Verpflichtungen und ohne diejenigen Mitglieder zu belasten, die die Gedisa nicht in Anspruch nehmen möchten. Zugleich hat der AVWL seinen Teil dazu beigetragen, dass die Gedisa nun möglichst zeitnah operativ tätig werden und für ihre Leistungen werben kann. Die Lösung trägt aber vor allen Dingen dem demokratisch getroffenen Beschluss Rechnung, die Mitglieder weder kollektiv zu verpflichten, noch ihnen geschlossen das Risiko einer Beteiligung an der Gedisa zu übertragen. Diese Entscheidung des Souveräns war und ist zu respektieren und entsprechend umzusetzen.«