| Jennifer Evans |
| 29.04.2020 11:26 Uhr |
Nach Ansicht des VCA hat das neue Abrechnungsmodell für medizinisches Cannabis das Einsparziel für die GKV erreicht. Im Nachgang tauchen aber Probleme auf, meint der Verband. / Foto: Fotolia/aleksandar kamasi
Grundsätzlich begrüßt der VCA die Einigung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) über die neuen Preise für medizinisches Cannabis. Für ungünstig hält er allerdings, dass die neuen Regelungen zu einer Zeit greifen, in der »sämtliche Apothekenressourcen auf die Bewältigung der Pandemie sowie die kontinuierliche Versorgung der Patienten unter erschwerten Bedingungen ausgerichtet sind«, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.
Ziel der Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und DAV war es, künftig die Kosten für die Krankenkassen um 25 Millionen Euro zu senken, damit noch mehr Patienten mit Cannabis therapiert werden können. Das neue Abrechnungsmodell gilt aber rückwirkend zum 1. März 2020. Der VCA befürchtet nun eine Retaxierungswelle sowie finanzielle Einbußen, die Apotheken noch zusätzlich zur Pandemie schultern müssen. »Die Cannabis abgebenden/versorgenden Apotheken konnten sich in keinster Weise aktiv auf die neue Abrechnungsregelung vorbereiten«, heißt es. Daher fordert der Verband bis zum 1. Juli 2020 eine Friedenspflicht für Retaxationen. Das gebe zudem den Softwarehäusern Zeit, die neuen Abrechnungsregelungen zu implementieren.
Außerdem bemängeln die Apotheker in ihrer Stellungnahme, dass die neue Vergütung sich nach degressiven Fixzuschlägen richtet, der Apothekenabschlag in Höhe von 5 Prozent aber prozentual stehen bleibt und sich auf den Brutto-Abgabepreis bezieht. »Der Ertrag wird dadurch mit steigenden Grammzahlen faktisch nochmals geringer«, heißt es. Der Verband verlangt daher, entweder den Abschlag ganz abzuschaffen oder ihn abzuändern. Bei künftigen Verhandlungen sollten aus seiner Sicht etwaige Einsparungen aufeinander abgestimmt sein.
Ebenfalls für problematisch hält der VCA, dass derzeit jede Aufsichtsbehörde ihre eigenen Anforderungen hat. Demnach sollte es eine bundesweit einheitliche Harmonisierung in diesem Bereich geben, etwa für Identitätsprüfungen.
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