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Tests zur Eigenanwendung
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Freigabe von Antigentests für Laien gilt ab Mittwoch

Bestimmte Selbsttests, die auf das Coronavirus testen, sollen künftig für jedermann erhältlich sein. Das sieht eine entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Tests sind jedoch noch nicht auf dem Markt. Eine Apothekenpflicht der Tests ist zudem nicht vorgesehen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 02.02.2021  17:34 Uhr

Keine Apothekenpflicht auf Selbsttests

Die ABDA hatte zuletzt auf eine Apothekenpflicht bei der Abgabe dieser Selbsttests gepocht, allerdings wurde diese Forderung in der veröffentlichten Verordnung nicht berücksichtigt. Somit können Selbsttests künftig auch etwa im Internet oder in Drogeriemärkten gekauft werden. Den Grünen ging es zudem nicht schnell genug, so forderte die Bundestagsfraktion zuletzt eine Notzulassung der Tests.

Mit der Verordnung wird nicht nur die Freigabe von Tests zur Eigenanwendung an Laien geregelt. Auch weitere Einrichtungen sollen künftig Antigentests, die mittels einem Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt werden, beziehen. Die Verordnung nennt hier insbesondere berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen, aber auch kritische Infrastrukturen. Damit sind laut Verordnung insbesondere kritische Infrastrukturen aus den Sektoren Staat, Verwaltung, Medien und Kultur sowie die Bereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen gemeint.

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