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Stellungnahme zum ApoRG

Freie Apothekerschaft fordert Entlastungen

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat am Dienstag eine ausführliche Stellungnahme zur Apothekenreform (ApoRG) veröffentlicht. Darin lehnt sie »Light-Apotheken« ab und fordert ein höheres Fixum. Weiterhin schlägt sie unter anderem vor, die Kompetenzen von Approbierten und PTA zu erweitern und mehr pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 03.07.2024  16:20 Uhr

Fachkräftemangel beheben

In ihrer elf Seiten umfassenden Stellungnahme liefert die FA auch Ideen zur Behebung des Fachkräftemangels. So schlägt sie vor, die Kompetenzen der PTA zu erweitern, etwa durch Zusatzzertifikate oder Aufbaustudien, damit diese den Status der Pharmazie-Ingenieure erreichen können. Somit könnten PTA mehr Verantwortung in Form von temporärer Vertretung des approbierten Personals übernehmen.

Dass PTA die komplette Leitung einer Apotheke im Filialverbund beziehungsweise als Zweigapotheke mit nur temporären Aufenthaltspflichten für approbierte Apothekerinnen und Apotheker übernehmen können, wie im Entwurf vorgesehen, lehnt die FA hingegen ab. Sie begründet dies damit, dass das Risiko der Haftung für Apothekeninhaber enorm groß sei. Darüber hinaus sieht sie verfassungsrechtliche Bedenken.

Ähnlich wie Medizinische Fachangestellte sollten auch PTA die Möglichkeit erhalten, sich zum Thema Impfen fortzubilden. Weiterhin fordert die FA, deutschlandweit die duale Ausbildung für PTA ohne Schulgeld einzuführen. Um den PTA Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Apotheke vor Ort zu ermöglichen, müssten zudem neue Lehrstühle in den Ländern etabliert werden.

Apotheken entlasten

Im Weiteren macht die FA Vorschläge zur Entlastung der Apotheken vor Ort. So fordert sie, unnötige Bürokratie abzubauen. Apothekenleitungen sollten mehr Spielraum bei der Entscheidung erhalten, was zu dokumentieren sei.

Zur Entlastung der Apotheken seien die Notdienstgebiete »zwingend zu vergrößern und zeitlich enger zu begrenzen«, fordert die FA. Dies könne mit Teilzeitdiensten ermöglicht werden. Zusätzlich sollte (gegebenenfalls in besonderen Fällen) eine Rufbereitschaft in Abkehr einer strikten Anwesenheitspflicht im Notdienst möglich werden.

»Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, dass das Labor inklusive Rezeptur innerhalb eines Filialverbundes verkleinert werden kann und im Ergebnis nur in einer Apotheke vorzuhalten ist, sofern der Filialverbund unmittelbar und zeitnah erreichbar ist. Vollwertige Apotheken sollten aufgrund von Pandemie und Versorgungsengpässen stets über ein Labor mit Rezeptur verfügen«, heißt es.

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