Freie Apothekerschaft fordert Entlastungen |
Die Freie Apothekerschaft setzt sich in ihrer Stellungnahme zur Apothekenreform unter anderem daür ein, die Kompetenzen von Approbierten und PTA zu erweitern. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Der Entwurf des »Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« (ApoRG), den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 12. Juni vorgelegt hat, stößt bei der Apothekerschaft auf Entrüstung. Während die ABDA den Entwurf vollständig ablehnt und daher auf eine detaillierte Stellungnahme verzichtete, erteilt die Freie Apothekerschaft (FA) lediglich Apotheken ohne Apothekern pauschal eine Absage. »Die Apotheke light muss in dieser Form aus dem Referentenentwurf gestrichen werden«, betonte die FA-Vorsitzende Daniela Hänel.
Ansonsten schlägt die Freie Apothekerschaft konkrete Änderungen vor. So setzt sie sich dafür ein, die Kompetenzen von Approbierten und PTA zu erweitern. Um die Versorgung in der Fläche zu gewährleisten und den Ärztemangel zu kompensieren, sollte es für die Berufsgruppe der Apotheker Erleichterungen bei der Arzneimitteltherapie geben, heißt es in der Stellungnahme. Konkret fordert die FA:
Weiterhin sollte es »unbedingt möglich sein, dass anhand des Medikationsplans die Abgabe kleinster im Handel befindlicher verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) zur Akutversorgung über den Apotheker oder die Apothekerin möglich ist, um die Notfall- und Notdienstversorgung aufrecht zu erhalten und die Notfallzentren beziehungsweise Bereitschaftspraxen zu entlasten«, heißt es.
In ihrer elf Seiten umfassenden Stellungnahme liefert die FA auch Ideen zur Behebung des Fachkräftemangels. So schlägt sie vor, die Kompetenzen der PTA zu erweitern, etwa durch Zusatzzertifikate oder Aufbaustudien, damit diese den Status der Pharmazie-Ingenieure erreichen können. Somit könnten PTA mehr Verantwortung in Form von temporärer Vertretung des approbierten Personals übernehmen.
Dass PTA die komplette Leitung einer Apotheke im Filialverbund beziehungsweise als Zweigapotheke mit nur temporären Aufenthaltspflichten für approbierte Apothekerinnen und Apotheker übernehmen können, wie im Entwurf vorgesehen, lehnt die FA hingegen ab. Sie begründet dies damit, dass das Risiko der Haftung für Apothekeninhaber enorm groß sei. Darüber hinaus sieht sie verfassungsrechtliche Bedenken.
Ähnlich wie Medizinische Fachangestellte sollten auch PTA die Möglichkeit erhalten, sich zum Thema Impfen fortzubilden. Weiterhin fordert die FA, deutschlandweit die duale Ausbildung für PTA ohne Schulgeld einzuführen. Um den PTA Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Apotheke vor Ort zu ermöglichen, müssten zudem neue Lehrstühle in den Ländern etabliert werden.
Im Weiteren macht die FA Vorschläge zur Entlastung der Apotheken vor Ort. So fordert sie, unnötige Bürokratie abzubauen. Apothekenleitungen sollten mehr Spielraum bei der Entscheidung erhalten, was zu dokumentieren sei.
Zur Entlastung der Apotheken seien die Notdienstgebiete »zwingend zu vergrößern und zeitlich enger zu begrenzen«, fordert die FA. Dies könne mit Teilzeitdiensten ermöglicht werden. Zusätzlich sollte (gegebenenfalls in besonderen Fällen) eine Rufbereitschaft in Abkehr einer strikten Anwesenheitspflicht im Notdienst möglich werden.
»Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, dass das Labor inklusive Rezeptur innerhalb eines Filialverbundes verkleinert werden kann und im Ergebnis nur in einer Apotheke vorzuhalten ist, sofern der Filialverbund unmittelbar und zeitnah erreichbar ist. Vollwertige Apotheken sollten aufgrund von Pandemie und Versorgungsengpässen stets über ein Labor mit Rezeptur verfügen«, heißt es.
Im Folgenden geht die FA auf die Finanzierung der Apotheken ein. Als »alternativlos« bezeichnet sie »die sofortige Anpassung der Apothekenhonorare für die Apotheken vor Ort«. Das Fixum von aktuell 8,35 Euro müsse sofort auf 12 Euro erhöht werden. Alternativ könne das Fixum auf 10 Euro steigen und der in § 130 SGB V enthaltene Krankenkassenrabatt ersatzlos gestrichen werden.
Zusätzlich verlangt die FA, das Skonto-Urteil durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) aufzuheben. Sollte der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung von 3 Prozent auf 2 Prozent gesenkt werden, wären Hochpreiser nicht mehr finanzierbar. »In diesem Fall erwarten wir die Aufhebung des Kontrahierungszwanges«, heißt es.
Die innovative Arzneimitteltherapie mit der Vielzahl an »Hochpreisern« müsse zusätzlich dringend angepasst werden. Für denkbar hält die FA hierzu auch eine Zusatz-Versicherung.
Bei der Notdienstgebühr schlägt die FA eine »längst überfällige Anhebung« auf mindestens 10 Euro vor. »Dies dient auch der Vermeidung missbräuchlicher Inanspruchnahme des Notdiensts. Wir empfehlen das gleiche Handling bei Inanspruchnahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.«
In ihrer Stellungnahme setzt sich die Freie Apothekerschaft darüber hinaus für weitere Änderungen ein. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Rezeptzuzahlung mit einem Anteil für die Apotheken sowie eine Erhöhung der Lieferengpasspauschale auf mindestens 10 Euro pro Arzneimittel. Für die bislang unbezahlte Dienstleistung Securpharm sollen Apotheken künftig pro Rx-Arzneimittel 50 Cent erhalten. Retaxationen seitens der Krankenkassen sollen nur noch anteilig bei Fehlern, die durch die Apotheken selbst verursacht worden sind, erlaubt sein. Die FA setzt sich zudem dafür ein, die Zahl der Krankenkassen zu reduzieren.