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Telepharmazie, Erstversorgung, Prävention

Frankreichs Apotheker unterzeichnen riesiges Reformpaket

Telepharmazie, Erstversorgung, Beratung chronisch Kranker – das sind nur einige der Services, die Apotheken in Frankreich demnächst anbieten. Anfang des Monats haben Apothekerverbände und Krankenkassen einen Vertrag unterzeichnet, der ihre Verantwortungsbereiche erheblich ausweitet.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 28.03.2022  11:00 Uhr

Rund 130 Millionen Euro stehen für die neuen Aufgaben der gut 20.700 öffentlichen Apotheken in Frankreich bereit. Das betonte der Chef der französischen Krankenkassen, Thomas Fatôme, bei einer Pressekonferenz. Anlass war ein Vertrag, den die französischen Apothekerverbände und die Verbände französischer Krankenkassen am 9. März 2022 unterzeichnet hatten. Fatôme zufolge teilt sich die Investition so auf: etwa 105 Millionen Euro stellen die Kassen und 22 Millionen Euro die Zusatzversicherung zur Verfügung. Französische Medien berichteten auch, dass der Kassen-Chef das Dokument als »bedeutend« und »ambitioniert« bezeichnete.

Ausgangspunkt für die neue Vereinbarung war der Einsatz der Apotheker in der Covid-19-Pandemie. In dieser Zeit hatte der Berufsstand – wie auch in Deutschland – investiert und seine Arbeit an sich ständig ändernde Vorschriften angepasst, um die Erwartungen von Bevölkerung und Gesundheitsbehörden zu erfüllen. Unterschrieben haben die Pharmazeuten in Frankreich nun ein riesiges Reformpaket, das ihnen mehr Verantwortung unter anderem in den Bereichen Prävention, Erstversorgung und Telepharmazie überträgt. Der Vertrag lässt sich im Original hier einsehen.

Bis zu 80 Euro für die Beratung

Laut der neuen Vereinbarung können französische Apotheken nun ihre Patienten per Telekonsultation beraten und bei Bedarf Rücksprache mit dem Arzt zur Medikation halten. Für die technische Ausstattung gibt es im ersten Jahr pauschal 1225 Euro pro Offizin. Das Honorar für die einzelnen Telekonsultationen ist dann nach deren Anzahl gestaffelt. Für bis zu fünf Online-Beratungen pro Jahr erhalten die Pharmazeuten pauschal 25 Euro, sind es mehr als 146 gibt es 750 Euro.

Grundsätzlich dürfen die Apotheker dann zu Präventionsthemen aufklären und beraten. Für die Gesprächstermine ist eine umsatzsteuerfreie Vergütung zwischen 20 Euro und 80 Euro vorgesehen. Für die Beratungen Schwangerer, etwa zu ausstehenden Impfungen oder zu ihrer Medikamenteneinnahme, erhält der Pharmazeut 5 Euro.

Ist der Patient einverstanden, darf der Apotheker gegenüber der Krankenkasse als sogenannter Korrespondenzapotheker fungieren und damit bei chronisch Kranken etwa die Dosierung eines Arzneimittels anpassen oder die Einnahme selbstständig verlängern, sofern der behandelnde Arzt dies zuvor auf dem Rezept vermerkt hat sowie ein Abgleich mit den digitalen Daten des Patienten stattgefunden hat. Dabei ist es ebenfalls erlaubt, auch Großpackungen abzugeben. Das Angebot ist vor allem für ländlichere Regionen gedacht. Betreut ein Pharmazeut bis zu 100 Personen als Korrespondenzapotheker, erhält er für den Service 2 Euro pro Patient, sind es mehr als 100 Menschen gibt es 1 Euro pro Kopf. Allerdings darf das Honorar insgesamt 500 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

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