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Delegiertenversammlung LAK Hessen

»Falsch und systemverändernd«

Die Delegierten der Landesapothekerkammer Hessen halten die Rx-Preisbindungslösung im geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz für völlig abwegig. Die vorgesehene Streichung des Paragraphen 78 Abs. 1 Satz 4 im Arzneimittelgesetz wäre »falsch und systemgefährdend«, so Präsidentin Ursula Funke. Derzeit bleibe nur, die Forderung nach der Nicht-Streichung zu intensivieren und weiterhin Kritik deutlich und begründet zu äußern.
Elke Wolf
18.06.2019  18:26 Uhr

Dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Fraktionskollegen gegenüber äußerte, er wäre sich mit der Apothekerschaft einig, und so Misstrauen im Dreieick Apothekerschaft, Standesvertretung und Gesundheitspolitiker säte, erschwert die Konsensfindung bezüglich des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke. »Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber man muss bei der Wahrheit bleiben«, wählte Funke deutliche Worte in ihrer chronologischen Berichterstattung der politischen Ereignisse.

»Die Apothekerschaft fordert eine ehrliche Diskussion. Wir begrüßen zwar das Vorhaben der Bundesregierung, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Doch diesem Ziel wird der Referentenentwurf nicht gerecht. Wir fordern, den Paragraphen 78 Abs. 1 Satz 4 unangetastet zu lassen, weil nur so eine Regelung erreicht werden kann, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehen Rx-Versandhandelsverbot annähernd entspricht.« Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution mit der Bundesregierung als Adressaten.

Funke wies darauf hin, wie wichtig es ist, mit dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin im Gespräch zu bleiben und als verfasste Apothekerschaft seine Meinung mit deutlichen und klaren Worten kundzutun. Der Streichung des Paragraphen 78 aus dem Arzneimittelgesetz irgendwann zuzustimmen, kann sich Funke nicht vorstellen, zu existenziell seien die Auswirkungen.

Sollte die Bundesregierung die genannten Einwände nicht berücksichtigen, hält die Delegiertenversammlung an der für die Gleichpreisigkeit sichersten Lösung fest, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen.

Von wegen gleichpreisig

Durch die vorgesehene Paragraphen-Streichung und die Überführung dieses Passus in das Fünfte Sozialgesetzbuch SGB V würde der Grundsatz der Gleichpreisigkeit beim Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem Ausland für alle krankenversicherten und Selbstzahler aufgegeben und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gefährdet. Die Preisbindung würde dann nämlich nur für gesetzlich Versicherte und nicht mehr für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte greifen. Die Versorgung der Patienten würde zum Spielball wirtschaftlicher Interessen.

Ziel des Referentenentwurfs ist es, das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichte Medikamente im SGB V zu verankern, um ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zu umgehen, erklärte Funke. Diese sieht in der entsprechenden Vorschrift im Arzneimittelgesetz (AMG) eine unzulässige Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Union und dängt die Bundesrepublik bereits seit 2013 dazu, den Passus im AMG, der die Preisbindung auf Versender mit Sitz im EU-Ausland ausweitet, zu kippen. Vor der EU-Ratspräsidentschaft möchte die Bundesrepublik sämtliche Vertragsverletzungen beendet wissen, mutmaßte Funke.

Mit der Streichung des §78 aus dem AMG nimmt sich die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig die Chance, gab Funke zu bedenken, das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die europäische Kommission für sich zu entscheiden, da durch die Streichung das Verfahren erledigt wäre.

Augenwischerei

Auch ist Funke der Meinung, dass die des Weiteren im Referentenentwurf geplanten Honorierungen und Dienstleistungen diese Schwächung der Vor-Ort-Apotheke nicht abfangen können. Funke: »Pharmazeutische Dienstleistungen sind wichtig und richtig, aber nur in einem funktionierenden System. Dienstleistungen können niemals eine Kompensation von Gleichpreisigkeit sein.« Zumal der Honorartopf dafür im Referentenentwurf schon wieder geschmälert worden sei. Funke forderte überdies eine klare Trennung von Strukturfrage und Dienstleistungssektor.

Und auch den Botendienst attraktiver gestalten und als dritte Versorgungsform etablieren zu wollen, bezeichnete Funke als Augenwischerei. Mit dem Botendienst neben der Präsenzapotheke und Versandhandel darf dann kein eigenes Regelungsregime entstehen, das die Vor-Ort-Apotheken auf Arzneimittellager reduziere oder die Grenzen zwischen Offizin und Versandapotheke verwische. »Telepharmazeutische Beratung könnte dann auch von Holland zugeschaltet werden«, warnte Funke. »Auf solche Angebote gilt es sehr vorsichtig zu reagieren und besser die Leitplanken einzuziehen. Unser derzeitiger Botendienst funktioniert hervorragend.«

Urteil als Steilvorlage

Mehr noch als mit den Politikern in Berlin gilt es jetzt laut Funke, das Gespräch mit den Abgeordneten vor Ort im eigenen Wahlkreis zu suchen und die Auswirkungen unterschiedlicher Preise zu diskutieren. Der persönliche Kontakt zähle.

Mit dem gerade ergangenen Urteil zu geringfügigen Werbegaben hat der Bundesgerichtshof den Apothekern vor Ort eine einmalige Chance eröffnet, zu verdeutlichen, dass gerade verschreibungspflichtige Arzneimittel Waren besonderer Art sind, für die es auch im Umgang mit ihnen besondere Bestimmungen gibt. »Das ist wie ein Ball vorm freien Tor, mit den Patienten ins Gespräch zu kommen und ihnen zu erklären, warum bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Sinne und zum Wohle des Patienten gleiche Preise wichtig sind und es keine Zugaben mehr gibt. Die Apotheker müssen es aber auch gemeinsam leben!«

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