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Förderung von Leitlinien

Fachgesellschaften wollen kein Korsett

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, die Erstellung von Leitlinien finanziell zu fördern, und damit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften einen lange gehegten Wunsch erfüllt. Ganz zufrieden sind diese aber trotzdem nicht.
Annette Mende
29.01.2020  13:36 Uhr

Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) enthält neben allerlei Regelungen zu Apps auf Rezept und der Telematik-Infrastruktur (TI) auch einen Passus zur Finanzierung von medizinischen Leitlinien. Es sieht vor, dass die Erstellung oder Aktualisierung von kompletten Leitlinien über Mittel des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefördert werden kann. Damit wird eine Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) umgesetzt, die stets bemängelt hatte, dass die Autoren von Leitlinien – in der Regel klinisch tätige Experten auf dem jeweiligen Gebiet – diese immense Arbeit bislang weitgehend ehrenamtlich leisten. Und nicht nur das: Um den Fachgesellschaften die Arbeit zu erleichtern, sollen diese künftig auf das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als Dienstleister für systematische Literaturrecherchen zugreifen können. Dies steht ebenfalls im DVG.

In einer Pressemitteilung informiert die AWMF jetzt über Details der neuen Regelungen und erklärt, warum sie trotz aller Zufriedenheit mit der neu geschaffenen Fördermöglichkeit noch Handlungsbedarf sieht. Vor allem mit der Auswahl der Leitlinienprojekte, die über den G-BA-Innovationsfonds gefördert werden sollen, ist die AWMF nicht ganz einverstanden. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hierfür Themenschwerpunkte festlegt, wobei die AWMF beraten kann. Für das Jahr 2020 habe das Ministerium bereits vier Themenschwerpunkte angedacht: seltene Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Infektionskrankheiten und komplexe Versorgung. Für die kommenden Jahre solle die AWMF Themenschwerpunkte vorschlagen.

Diese strikte Vorab-Festlegung ist der AWMF ein Dorn im Auge. Sie fordert das BMG nachdrücklich dazu auf, darüber hinaus auch eine themenoffene Förderung zu ermöglichen. »Zusätzlich zu den Themenschwerpunkten müssen mindestens 20 Prozent themenoffene Anträge zugelassen werden«, sagt AWMF-Präsident Professor Dr. Rolf Kreienberg.

Auch über die offerierte Hilfe durch das IQWiG freut sich die AWMF nicht vorbehaltlos. Das DVG sieht hier ebenfalls eine Beauftragung durch das BMG vor, die AWMF soll Themenvorschläge machen und konkrete Fragestellungen für Literaturrecherchen mit entsprechender Begründung unterbreiten. »Literaturrecherchen für Leitlinien sind besonders arbeitsaufwendig. Daher ist die Unterstützung durch das IQWiG sehr zu begrüßen«, sagt Professor Dr. Ina Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement. Ihr Nachsatz könnte jedoch fast als versteckte Warnung an das IQWiG verstanden werden: »Natürlich gehen wir davon aus, dass eine international für Leitlinien anerkannte Methodik verfolgt wird – nämlich GRADE.« Ob die Dienstleistung des IQWiG den hohen Ansprüchen der AWMF genügen wird, bleibt also abzuwarten.

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