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Priorisierung bei Covid-19

Fachgesellschaften geben Empfehlungen

Krankenhäuser in ganz Deutschland fahren derzeit ihre Kapazitäten hoch, um die erwartete große Anzahl an Covid-19-Patienten versorgen zu können. Doch was passiert, wenn das nicht reicht? Fachgesellschaften geben Empfehlungen, wonach priorisiert werden sollte.
Annette Mende
27.03.2020  16:36 Uhr

In Deutschland gibt es zwar immer mehr SARS-CoV-2-Infektionen, aber der ganz große Ansturm von Covid-19-Patienten auf die Krankenhäuser ist bislang noch ausgeblieben. In anderen Ländern ist die Situation in den Kliniken weitaus dramatischer. So berichtete etwa eine Delegation von Katastrophenmedizinern, die im Auftrag des Landes Baden-Württemberg kürzlich einen Tag in der Uniklinik Straßburg hospitierten, dass dort beatmungspflichtige Patienten über 80 Jahre nicht mehr intubiert werden und stattdessen eine Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln erhalten.

»Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse zur Covid-19-Pandemie ist es möglich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit und trotz bereits erfolgter Kapazitätserhöhungen nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stehen, die ihrer bedürften«, teilt aktuell die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) mit. Angesichts der »zu erwartenden Konflikte bei Entscheidungen über intensivmedizinische Behandlungen« hat die DGP gemeinsam mit sieben weiteren Fachgesellschaften deshalb Empfehlungen für Ärzte erarbeitet. Das Papier mit dem Titel »Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie« ist auf der Website der DGP abrufbar.

Alter des Patienten nicht allein ausschlaggebend

Sollten die zur Verfügung stehenden Beatmungsplätze nicht ausreichen, um alle Patienten zu versorgen, die darauf angewiesen sind, soll sich die Priorisierung demnach am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht orientieren. Dies bedeute nicht eine Entscheidung im Sinne der »best Choice«, sondern vielmehr den Verzicht auf Behandlung derer, bei denen keine oder nur eine sehr geringe Erfolgsaussicht besteht, heißt es.

Die Priorisierung solle immer »zwischen allen Patienten, die der Intensivbehandlung bedürfen, erfolgen, unabhängig davon, wo sie gerade versorgt werden (Notaufnahme, Allgemeinstation, Intensivstation).« Im Ernstfall könnte das bedeuten, dass ein bereits beatmeter Patient von der Beatmung genommen wird, wenn ein anderer beatmungspflichtiger Patient eingeliefert wird, dessen Überlebenswahrscheinlichkeit höher ist.

Weiter heißt es: »Eine Priorisierung ist aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes

Eine Altersgrenze, oberhalb derer generell nicht mehr beatmet wird, wie es derzeit in Straßburg aus der Not heraus praktiziert werden muss, ist damit ausgeschlossen. Damit liegen die Fachgesellschaften auf einer Linie mit dem Deutschen Ethikrat. Dieser hat bereits eigene Empfehlungen vorgelegt und darin betont, dass bei Ressourcenknappheit ausschließlich medizinische Kriterien gelten dürfen.

Mehraugenprinzip und transparente Entscheidungen

Die Fachgesellschaften machen auch Empfehlungen dazu, wer diese Entscheidungen – die kein Mensch jemals fällen möchte – im Zweifelsfall treffen soll. Sie sollten demnach möglichst nach dem Mehraugen-Prinzip erfolgen, und zwar unter Beteiligung von möglichst zwei intensivmedizinisch erfahrenen Ärzten, von möglichst einem Vertreter der Pflegenden und gegebenenfalls weiteren Fachvertretern. »Nach Möglichkeit sollten die Entscheidungen im Konsens getroffen werden; zum Umgang mit Dissens sollten die jeweiligen Klinken angemessene Vorgehensweisen festlegen«, heißt es. Wichtig sei, dass die Entscheidungen »transparent gegenüber Patienten, Angehörigen (soweit möglich) und gegebenenfalls dem / den juristischen Stellvertreter(n) kommuniziert und sachgerecht dokumentiert werden«.

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