Expertenrat schweigt zu dispensierenden Ärzten |
Der Corona-Expertenrat fordert die Hersteller von antiviral wirkenden Medikamenten wie etwa Paxlovid auf, Daten zum Einfluss der Medikamente auf das Long-/Post-Covid-Risiko vorzulegen. / Foto: IMAGO/ZUMA Wire
Um den Einsatz von hochwirksamen Medikamenten in der Frühphase der Covid-19-Erkrankung in Deutschland in den kommenden Monaten weiter zu verbessern, hat der Corona-Expertenrat der Bundesregierung Maßnahmen zur vereinfachten Applikation sowie zur besseren Information der Bevölkerung und der Ärzteschaft in einer Stellungnahme empfohlen.
Der effektive Einsatz antiviraler Therapien habe »einen hohen Stellenwert, die Krankheitslast durch Covid-19 zu begrenzen und schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren«, schreibt das Gremium in seiner Stellungnahme. Derzeit stehen mehrere Substanzen für eine antivirale Therapie zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte beispielsweise das Präparat Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) zentral beschafft und in die Lieferkette gegeben. Eine effektive antivirale Therapie erfordere laut Gremium unter anderem einen frühzeitigen Beginn der Therapie in den ersten Tagen der Infektion.
Zur Verbesserung der Applikation empfiehlt der Expertenrat unter anderem die »Möglichkeit zur telefonischen und/oder telemedizinischen Verschreibung antiviraler Medikamente bei nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion bei entsprechender Therapieindikation«. In der Stellungnahme heißt es weiter: »Nachfolgend direkte Zustellung der zur oralen Verabreichung geeigneten antiviralen Medikamente durch Apotheken«. Bei der telefonischen oder telemedizinischen Besprechung soll »eine potentielle Indikation eruiert« werden, abschließend soll »die Möglichkeit der postalischen/Kurier Zustellung« bestehen.
Fraglich ist, warum die Expertinnen und Experten diese Vorgehensweise überhaupt noch empfehlen – schließlich ist dieses Verfahren längst möglich. Das Bundesgesundheitsministerium hatte schon im Februar per Allgemeinverfügung angeordnet, dass Verordnungen auch telefonisch von Ärzten an die Apotheke vorab mitgeteilt werden können und die Apotheken die Präparate dann per Botendienst ausfahren sollen. Auffällig ist auch, was die Stellungnahme des Expertengremiums nicht enthält: das kürzlich etablierte Dispensierrecht für Hausärzte. Das BMG hatte Hausärzte erst kürzlich die Möglichkeit eröffnet, Paxlovid-Packungen über Apotheken zu beziehen, diese in den Praxen zu lagern und dann direkt an Patienten abzugeben.
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