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Anhörung zum DVPMG

Experten fordern mehr Transparenz bei DiGAs

Die Apps auf Rezept standen im Mittelpunkt der Anhörung zum Digitale-Versorgung-und-Pflege -Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). Den derzeitigen Regelungen fehlten Kontrolle und Transparenz, kritisierten die Vertreter der Verbände.
Jennifer Evans
16.04.2021  11:30 Uhr

Diskussion um Qualität, Kosten und Nutzen

Nicht nur vor diesem Hintergrund forderte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr Qualitätskontrollen und Nachweise für positive Versorgungseffekte für die DiGAs. Dass allein das BfArM die Entscheidung darüber fällt, ob die digitalen Anwendungen den Weg in die Regelversorgung schaffen, schmeckt den Kassen gar nicht. Das gleiche einer Staatsmedizin, kritisieren sie.

Auch die Kosten für die Apps auf Rezept sind immer wieder ein Diskussionspunkt. Nach Auffassung der Kassen fordern die Hersteller Preise, die in keinem Verhältnis zu der Vergütung der Ärzte oder etwaigen Selbstzahlerleistungen stehen. Derzeit dürfen die Hersteller im ersten Jahr nach Markteinführung den Preis für ihr Produkt frei festlegen. Die PZ hatte bereits ausführlich über die GKV-Position zu diesem Thema berichtet. Erst am heutigen Freitag hat es zwischen den DiGA-Herstellerverbänden und dem GKV-Spitzenverband endlich eine Teileinigung vor der Schiedsstelle gegeben – zumindest was die Preisverhandlungen betrifft. Künftig können nun die Vergütungsgespräche für die DiGAs bereits sechs Monate nach deren Listung beim BfArM beginnen. So hatten es die Kassen gefordert hatten. Kommen die beiden Parteien dabei nicht auf einen Nenner, entscheidet die Schiedsstelle analog zum AMNOG-Verfahren, das im Jahr 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) kam.

Konsens herrscht allerdings noch nicht beim Thema Höchstpreise, den die Kassen gerne festgesetzt hätten. Unter anderem dieses Thema wird Inhalt einer weiteren Verhandlungsrunde sein. Nicht Teil der aktuellen Rahmenvereinbarung sind außerdem Fragen zur Evidenz der digitalen Produkte. Voraussichtlich muss die Vereinbarung angesichts des DVPMG-Entwurfs und den geplanten gekürzten Verhandlungsfristen ohnehin schon bald wieder angepasst werden.

Auch die allgemeine Intransparenz, die aktuell mit der BfArM-Prüfung einhergeht, missfällt den Gesundheitsexperten. Demnach soll das Bundesinstitut in der Zwischenzeit bereits eine DiGA abgelehnt haben. Die Gründe dafür seien jedoch unbekannt. Unklar sei in diesem Zusammenhang ebenfalls, ob und wo in Zukunft Warnhinweise in den Apps integriert werden.

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