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Coronavirus

EU verzichtet auf Impfzertifikate für Omikron-Impfstoffe

Seit rund einem Monat sind die auf die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe in der Versorgung. Apotheken und Arztpraxen konnten bislang keine Impfzertifikate für die neuen Impfstoffe ausstellen, weil die entsprechenden Datensätze noch fehlten. Das Bundesgesundheitsministerium teilt nun mit, dass es für die angepassten Impfstoffe bis auf Weiteres nur die schon verwendeten Zertifikate geben wird.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 05.10.2022  10:30 Uhr
EU verzichtet auf Impfzertifikate für Omikron-Impfstoffe

Seit Anfang September sind die auf die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe Comirnaty® und Spikevax® sowie der Ganzvirus-Impfstoff von Valneva in der Versorgung. Die Impfstoffe werden unter anderem in Arztpraxen und Apotheken bereits verimpft. Alle geimpften Personen haben laut Coronavirus-Impfverordnung Anspruch auf Ausstellung eines digitalen COVID-19-Impfzertifikats, das auch in den Apotheken ausgestellt werden kann. Der Deutsche Apothekerverband teilte mit der Auslieferung der ersten Omikron-Impfstoffe im September allerdings mit, dass die Zertifikate für die neuen Impfstoffe noch nicht erstellt werden könnten. Hierfür fehlten noch die technischen Spezifikationen und Datensätze der Europäischen Union. Eine Bekanntgabe dieser Daten werde zur Mitte des Monats erwartet, hieß es damals weiter.

Nun ist klar, dass es vorerst keine Omikron-spezifischen Impfzertifikate geben wird. Der PZ liegt ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, in dem das Ministerium unter anderem die Landesgesundheitsbehörden über eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission unterrichtet. Es würden vorerst keine eigenen Value Set Codes für die folgenden variantenspezifischen Impfstoffe definiert: Original/Omicron BA.1, Comirnaty bivalent Original/Omicron BA.4/5 sowie Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1.

BMG: Schon vorhande Comirnaty- und Spikevax-Zertifikate nutzen

Klar ist damit, dass für Impfungen mit den benannten Impfstoffen weiterhin die schon verwendeten Zertifikate ausgestellt werden sollen. »Demzufolge werden bis auf Weiteres die bestehenden Codes Comirnaty (EU/1/20/1528) und Spikevax (EU/1/20/1507) für das digitale Impfzertifikat der EU verwendet. Wenn eine Person beispielsweise eine zweite Auffrischimpfung mit dem neuen variantenspezifischen Comirnaty Impfstoff ‚Comirnaty bivalent Original/Omicron BA.4/5‘ erhalten hat, bekommt diese Person ein digitales Impfzertifikat mit dem bestehenden Code EU/1/20/1528 und der Kodierung 4/4 zur Indikation der erhaltenen Dosis«, erklärt das BMG.

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