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»Critical Medicines Act«

EU legt Gesetz gegen Arzneimittelengpässe vor

Lange wurde er erwartet, nun hat die Europäische Kommission ihren Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Arzneimittelengpässen vorgestellt. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese (EVP) bewertete den Vorstoß als »extrem mutigen Aufschlag«.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 12.03.2025  10:02 Uhr

»Lösung eines extrem großen Problems«

Der Act erleichtere zudem Investitionen für Unternehmen, die die Produktion kritischer Arzneimittel in der EU steigern, und fördere gleichzeitig Maßnahmen zur Stärkung der Lieferketten. Er biete den Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen, um ihre Kaufkraft zu stärken.

»Dies ist ein extrem mutiger Aufschlag der Europäischen Kommission zur Lösung eines extrem großen Problems«, so kommentierte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese (EVP) den EU-Vorstoß. Liese betonte, dass der vorliegende Vorschlag schnell im Europäischen Parlament und im Ministerrat angenommen werden müsse. Das Problem sei schon seit Jahren akut und es dürfe nicht unnötig Zeit verstreichen.

Zu den wichtigsten Elementen des Critical Medicines Act gehören:

  • Strategische Projekte sollen die Produktionskapazitäten der EU für kritische Arzneimittel oder deren Inhaltsstoffe schaffen, erweitern oder modernisieren. Diese Industrieprojekte sollen von einem leichteren Zugang zu Finanzmitteln und einer beschleunigten administrativen, regulatorischen und wissenschaftlichen Unterstützung profitieren.
  • Es wurden Leitlinien für staatliche Beihilfen veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der finanziellen Unterstützung solcher strategischen Projekte zu unterstützen.
  • Mitgliedstaaten sollen durch das Gesetz die öffentliche Auftragsvergabe nutzen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten zu diversifizieren und zu fördern. Für kritische Arzneimittel soll es diversifizierte Bezugsquellen geben, außerdem sollen die Lieferketten überwacht werden. Im Falle einer hohen Abhängigkeit von einem einzigen oder einer begrenzten Anzahl von Ländern soll es  Beschaffungsanforderungen geben, die die Produktion kritischer Arzneimittel in der EU begünstigen. Dies sei in begründeten Fällen auch für andere Arzneimittel von gemeinsamem Interesse möglich, so die EU-Kommission.
  • Die Kommission will auf Antrag der Mitgliedstaaten die gemeinsame Beschaffung zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten unterstützen, um die Unterschiede bei der Verfügbarkeit und dem Zugang zu kritischen Arzneimitteln und anderen Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse in der gesamten EU zu verringern.
  • Internationale Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern und Regionen sollen geprüft werden, um die Lieferkette zu erweitern und die Abhängigkeit von einzelnen oder einer begrenzten Anzahl von Lieferanten zu verringern.
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