EU bekräftigt Engagement gegen Tierversuche |
Ev Tebroke |
26.07.2023 17:00 Uhr |
Ob Risikobewertung von Chemikalien für Mensch und Umwelt, Arzneimittelforschung oder Wissenschaft: Tierversuche spielen in Europa nach wie vor eine große Rolle. / Foto: Adobe Stock/Kirill Kurashov
Tierversuche im Rahmen der Herstellung von Kosmetika sind in Europa leider nach wie vor Praxis. Zwar ist es mit der EU-Kosmetikverordnung seit 2013 verboten, in der Europäischen Union Kosmetikprodukte auf den Markt zu bringen, die an Tieren getestet wurden. Das Verbot gilt aber nicht für die Bewertung von Chemikalien, die in der Kosmetikindustrie zum Einsatz kommen. Insbesondere geht es dabei um Stoffe, mit denen Arbeitskräfte während des Herstellungsprozesses in Kontakt kommen könnten. Bei solchen Chemikalien können demnach weiterhin Tierversuche erfolgen. Tierschützer sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Zumal sich die EU selbst zum Ziel gesetzt hat, Tierversuche durch den Einsatz alternativer Methoden vollständig zu vermeiden. Auf Anfrage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) »Rettet tierversuchsfreie Kosmetika – Engagiert euch für ein Europa ohne Tierversuche« hat die EU-Kommission nun Position bezogen und weitere Schritte zum Tierschutz angekündigt.
Die konkreten Forderungen der Initiative, die 1.217.916 Menschen aus 27 Mitgliedstaaten unterstützen, sind: 1. Schutz und Stärkung des Verbots von Tierversuchen für Kosmetika; 2. Umgestaltung des EU-Chemikalienrechts und 3. Modernisierung der Wissenschaft in der EU. In ihrer Antwort räumt die Kommission ein, dass die EU-Kosmetikverordnung nicht für besagte Sicherheitstests gilt, »die zur Bewertung der Risiken von Chemikalien für Arbeitnehmer und Umwelt gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erforderlich sind«. Derzeit werde die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsakten in zwei Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Das Ergebnis will die Kommission nach eigenen Angaben bei der Abwägung möglicher künftiger Gesetzesänderungen berücksichtigen.
Was das Chemikalienrecht betrifft, so beabsichtigt die Kommission, »gemeinsam mit allen relevanten Parteien« einen Fahrplan für tierversuchsfreie Sicherheitsbewertungen von Chemikalien zu erarbeiten. »Der Fahrplan wird als Orientierungsrahmen für künftige Maßnahmen und Initiativen dienen, die darauf abzielen, Tierversuche im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung in der Europäischen Union zu reduzieren und letztendlich abzuschaffen«, teilte die EU-Kommission mit.