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Kosmetika

EU bekräftigt Engagement gegen Tierversuche

Wissenschaft und Forschung ohne Tierversuche, das ist das selbsterklärte Ziel der EU. Doch wie sieht es bislang mit der Umsetzung aus, etwa im Bereich Kosmetik? In einer Antwort auf eine EU-Bürgerinitiative skizziert die EU-Kommission nun ihre nächsten Schritte.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 26.07.2023  17:00 Uhr

Tierversuche im Rahmen der Herstellung von Kosmetika sind in Europa leider nach wie vor Praxis. Zwar ist es mit der EU-Kosmetikverordnung seit 2013 verboten, in der Europäischen Union Kosmetikprodukte auf den Markt zu bringen, die an Tieren getestet wurden. Das Verbot gilt aber nicht für die Bewertung von Chemikalien, die in der Kosmetikindustrie zum Einsatz kommen. Insbesondere geht es dabei um Stoffe, mit denen Arbeitskräfte während des Herstellungsprozesses in Kontakt kommen könnten. Bei solchen Chemikalien können demnach weiterhin Tierversuche erfolgen. Tierschützer sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Zumal sich die EU selbst zum Ziel gesetzt hat, Tierversuche durch den Einsatz alternativer Methoden vollständig zu vermeiden. Auf Anfrage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) »Rettet tierversuchsfreie Kosmetika – Engagiert euch für ein Europa ohne Tierversuche« hat die EU-Kommission nun Position bezogen und weitere Schritte zum Tierschutz angekündigt.

Drei Forderungen an die EU-Kommission

Die konkreten Forderungen der Initiative, die 1.217.916 Menschen aus 27 Mitgliedstaaten unterstützen, sind: 1. Schutz und Stärkung des Verbots von Tierversuchen für Kosmetika; 2. Umgestaltung des EU-Chemikalienrechts und 3. Modernisierung der Wissenschaft in der EU. In ihrer Antwort räumt die Kommission ein, dass die EU-Kosmetikverordnung nicht für besagte Sicherheitstests gilt, »die zur Bewertung der Risiken von Chemikalien für Arbeitnehmer und Umwelt gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erforderlich sind«. Derzeit werde die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsakten in zwei Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Das Ergebnis will die Kommission nach eigenen Angaben bei der Abwägung möglicher künftiger Gesetzesänderungen berücksichtigen.

Was das Chemikalienrecht betrifft, so beabsichtigt die Kommission, »gemeinsam mit allen relevanten Parteien« einen Fahrplan für tierversuchsfreie Sicherheitsbewertungen von Chemikalien zu erarbeiten. »Der Fahrplan wird als Orientierungsrahmen für künftige Maßnahmen und Initiativen dienen, die darauf abzielen, Tierversuche im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung in der Europäischen Union zu reduzieren und letztendlich abzuschaffen«, teilte die EU-Kommission mit.

Weitere finanzielle Unterstützung alternativer Ansätze

Hinsichtlich der Forderung nach Modernisierung der Wissenschaft in der EU braucht es aus Sicht der Kommission keine legislativen Schritte. Um die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen in Forschung, Ausbildung und Lehre zu erreichen, will sie die Entwicklung alternativer Ansätze weiterhin nachdrücklich finanziell unterstützen. Zudem regt die EU-Kommission an, weitere Maßnahmen zu ergreifen. So gelte es etwa zu prüfen, ob die Mitgliedstaaten und nationale Behörden ihre Aktivitäten in diesem Bereich koordinieren könnten. Auch Sondierungsworkshops und die Unterstützung neuer Ausbildungsalternativen für Nachwuchswissenschaftler seien Optionen, heißt es.

Selbsterklärtes Ziel der Europäischen Bürgerinitiative, deren Forderung der Kommission seit dem 25. Januar 2023 zur Prüfung und Beantwortung vorlag, ist es, das Verbot von Tierversuchen im Bereich Kosmetik zu stärken und noch in dieser Legislaturperiode in der EU einen Fahrplan für den kompletten Ausstieg aus Tierversuchen zu erreichen.

Ob Risikobewertung von Chemikalien für Mensch und Umwelt, Arzneimittelforschung oder Wissenschaft: Tierversuche spielen in Europa nach wie vor eine große Rolle. Nach Angaben von EBI verringerte sich die Zahl der Tierversuche in der EU von 8,8 Millionen Tiere in 2018 auf 8,5 Millionen in 2019 und 7,9 Millionen Tiere im Jahr 2020. Der Großteil der Tierversuche (72 Prozent) geschieht demnach zu Forschungszwecken. 17 Prozent der Tierversuche erfolgen zu regulatorischen Zwecken, davon 75 Prozent für die Zulassung von Human- oder Tiermedizin.

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