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Masern-Impfpflicht

Ethikrat: Maßnahmenbündel statt Zwang

Der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen eine allgemeine Pflicht zur Masernimpfung aus. Um die Impfquoten zu steigern und Impflücken zu schließen, hat er heute in Berlin ein Maßnahmenbündel vorgestellt.
Ev Tebroke
27.06.2019  16:18 Uhr

Anlässlich der geplanten Einführung einer gesetzlichen Masernimpfpflicht hat sich nun der Deutsche Ethikrat positioniert. Das unabhängige 26-köpfige Gremium ist eindeutig gegen den im Referentenentwurf des sogenannten Masernschutzgesetzes geplanten staatlichen Zwang zur Masernimpfung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Kinder und Jugendliche, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Kitas, Schulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen betreut werden, künftig einen Impfschutz aufweisen müssen. Ansonsten sollen sie von der Betreuung ausgeschlossen werden können.

In einer heute in Berlin veröffentlichten Stellungnahme begründet der Ethikrat zwar eine »allgemeine moralische Pflicht« jedes Bürgers gegenüber der Gesellschaft, sich selbst und die eigenen Kinder impfen zu lassen. Die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht empfiehlt er aber nur für Berufsgruppen in besonderer Verantwortung, wie etwa Personal im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, da es aufgrund seiner Tätigkeit Infektionen weitergeben könne. Neben ethischen Aspekten gegen einen allgemeinen Impfzwang sprechen aus Sicht der Sachverständigen des Rats aber auch ganz pragmatische Gründe. So erfordere eine Impfpflicht gegen Masern den Einsatz von Monoimpfstoffen. Bislang erfolgt die Impfung in Form eines Kombinationsimpfstoffes, der auch gegen Röteln und Mumps immunisiert. Durch das Auseinanderdividieren dieser Impfungen befürchten die Sachverständigen ein Absenken der Impfrate in diesen Bereichen.

Stellungnahme in drei Schritten

Die Erarbeitung der Stellungnahme erfolgte in drei Schritten, wie Professor Wolfram Henn, Mitglied des Ethikrats und Leiter der ratsinternen Arbeitsgruppe »Impfen als Pflicht«, in Berlin erläuterte. Zunächst ging es um eine Analyse des Sachstands. Demnach sind derzeit nach aktuellen Daten zum Schulbeginn 97,1 Prozent der Kinder einmal und 92,8 Prozent – wie empfohlen – zweimal gegen Masern geimpft. Deutlich größere Impflücken sehen die Experten bei den Erwachsenen: So waren unter den 30- bis 39-Jährigen nur 46,7 Prozent überhaupt geimpft. Zudem seien unter denjenigen, die selbst beziehungsweise deren Kinder nicht geimpft sind, die allermeisten lediglich nachlässig oder skeptisch. Somit wären etwa ein Viertel der deutschen Bevölkerung wahrscheinlich offen für Aufklärung und Unterstützung beim Thema Impfen, betonte Henn. Nur 2 Prozent der Bevölkerung seien als fundamentale Impfgegner zu sehen, und auf diese kleine Gruppe fokussiere die Politik mit ihrem Impfzwang. Die entscheidende Gruppe der Impfskeptiker hingegen kann aus Sicht des Ethikrats mit niederschwelligen Angeboten wie etwa Impfsprechstunden oder regelmäßigen Impftagen an Kitas, Schulen und Hochschulen erreicht werden.

Ethische und rechtliche Einschätzung

Im zweiten Schritt ging es um eine ethische und rechtliche Einschätzung der Erfordernisse für eine Verbesserung der Impfquote. Eine Legitimation für einen Eingriff des Staates in die körperliche Integrität ergibt sich aus Sicht des Rats nur aus der großen Bedeutung des Impfschutzes für das Gemeinwohl. Auch sei es verfassungsrechtlich problematisch per Gesetz in die elterliche Entscheidungsfreiheit einzugreifen, betonte Professor Wolfram Höfling, Vize-Sprecher der Arbeitsgruppe. Statt auf die aufgrund ihrer eingeschränkten Entscheidungskompetenz vulnerable Gruppe von Kindern und Jugendlichen zuzugreifen, sollte das Gesetz eher auf Personengruppen fokussieren, die sich frei entscheiden können. Der Rat schlägt deshalb eine sanktionierbare Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, wie etwa Ärzte, Lehrer, Erzieher und dergleichen.

Im dritten Schritt gab der Rat dann praxisorientierte Empfehlungen: Um eine für die Ausrottung der Masern notwenige Durchimpfungsrate von 95 Prozent der Bevölkerung zu erreichen, setzt das Gremium unter anderem auf eine Verschärfung des Kontroll- und Beratungskonzepts, das bereits im Präventionsgesetz von 2015 angelegt ist. Eltern müssen seither vor Kitastart den Nachweis einer Beratung zum Impfschutz vorlegen. Nun sollte auch der tatsächliche Impfstatus dokumentiert werden, so Höfling. Auch sollte es etwa jährliche Impfkontrollen in den jeweiligen Einrichtungen, Beratungsangebote vor Ort sowie durch Einsatz von Impf-Erinnerungssystemen in Arztpraxen geben.

 

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