Es droht der Systembruch |
| Alexander Müller |
| 26.11.2025 09:00 Uhr |
Die PTA-Vertretung ist nach Tischs Befürchtung nicht weniger als ein Türöffner zum Fremdbesitz. Der Gesetzentwurf adressiere das zwar nicht und die Ministerin bekenne sich immer wieder öffentlich zum Fremdbesitzverbot. Aber das Vertretungsrecht werfe diese Frage auf. »Und diese Frage wird sich die Rechtsprechung stellen, wenn ein Nichtapotheker sagt: ›Ich will jetzt auch eine Apotheke betreiben.‹« Die Rechtfertigung des Fremdbesitzverbots, um die Unabhängigkeit des Apothekers zu schützen, werde schwer, wenn der Apotheker in dem geschützten Rahmen nicht anzutreffen sei, sondern eine andere Berufsgruppe.
Das System funktioniere nämlich nur in seiner Gesamtheit, »wenn der Apotheker in dieser geschützten Umgebung ist, also nicht fremden Einflüssen unterliegt, sondern auf der Basis seines Studiums auf der Grundlage der Approbationsordnung im Interesse des Patienten entscheidet«, so Tisch. Das schließe eigene wirtschaftlichen Interessen nicht aus, aber eben gut ausbalanciert. Problematisch werde es, wenn die wirtschaftliche Seite so stark betont wird, dass das System in eine Schieflage kommt und daraus Zwänge entstünden.
Schritte in diese Richtung wurden laut Tisch immer wieder getan. Sehr früh mit der Niederlassungsfreiheit, Ende des 20. Jahrhunderts mit den Werbemöglichkeiten und besonders deutlich mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004. Von der OTC-Preisfreigabe waren erhebliche Teile des Sortiments betroffen, mit dem Versandhandel wurde ein ganz neuer Player in den Markt geschickt und mit der Filialisierung »hat man schon so ein bisschen gesägt an dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit«, so Tisch.
Wettbewerb sei nicht per se schlecht für den Markt, betont der ABDA-Chefjurist und es gehe auch nicht darum, die Reformüberlegungen von vornherein zu desavouieren. »Es geht um die Analyse, warum bestimmte Sachen sind wie sie sind und warum deswegen bestimmte Überlegungen des Gesetzgebers kritisch sind.«
Dazu zählt Tisch die geplante Erleichterung für Zweigapotheken. Die reduzierten Anforderungen würden Anreize schaffen, dass Zweigapotheken an der Stelle von Vollapotheken installiert werden. Wenn Offizin und Lagerraum ausreichen und noch nicht einmal eine Raumeinheit bilden müssen, verschiebe das nicht nur die Wahrnehmung der Gesundheitsinstitution, sondern auch die Vorzeichen im Wettbewerb. Und weil die »Abgelegenheit« als Voraussetzung ein auslegungsfähiger Begriff sei, werde es mit Sicherheit Rechtsstreitigkeiten geben.
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