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Reformanalyse

Es droht der Systembruch

Das Reformprojekt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heißt Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Doch folgt man den Ausführungen von Lutz Tisch, Geschäftsführer Recht der ABDA, ist das »Potenzial der Schädigung« extrem hoch. Im Gespräch mit der PZ analysiert der Jurist, warum das gesamte System der Versorgung in Gefahr ist.
AutorAlexander Müller
Datum 26.11.2025  09:00 Uhr

Lutz Tisch ist seit 1990 Jurist bei der ABDA, seit 2001 leitet er den Geschäftsbereich Recht. Als ABDA-Chefjurist kennt er die unzähligen Regelungen und Vorschriften des Arzneimittel-, Apotheken- und Berufsrechts wie kein anderer. Wer seit 35 Jahren warnt, dass das System Apotheke mit viel Anstrengung verteidigt und erhalten werden muss, der kommt zwangsläufig in den Ruf des ewigen Mahners. Tisch hat diese Rolle für sich angenommen und betont, dass die Politik die ordnungsrechtlichen Zusammenhänge auch bei der anstehenden Reform im Blick behalten müsse, damit die inhabergeführte Apotheke vor Ort noch eine Zukunft hat.

Worauf fußt dieses System? Weshalb ist es so besonders gegenüber dem sonstigen Einzelhandel und was sind die zu verteidigenden Positionen? Den ordnungspolitischen Grundsatzfragen geht Tisch im Gespräch mit der PZ auf den Grund, das als Video und als Podcast in voller Länge zur Verfügung steht.

Startpunkt ist Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Diese Staatsaufgabe der Gesundheitsversorgung erfülle der Gesetzgeber nicht mit eigenen Leuten – also Beamten –, sondern haben sie an einen freien Heilberuf delegiert, erklärt Tisch. Der Gesetzgeber habe hierzu ein System mit zwei Säulen geschaffen: Neben dem Arzneimittelgesetz eben diverse Regelungen, die den Apotheker persönlich adressieren, von der Approbationsordnung bis zur Bundesapothekerordnung.

Gemeinwohlpflicht gegen angemessenes Honorar

Für die Erfüllung der Gemeinwohlpflichten wie Nacht- und Notdienst, Kontrahierungszwang, Rezepturherstellung oder unabhängige Beratung schafft der Gesetzgeber demnach die wirtschaftlichen Rahmen, in dem sich die gewünschte Qualität darstellen lässt. Man kann erheblich zweifeln, ob die Politik dieser Pflicht mit Blick auf die geregelte Vergütung in den vergangenen Jahren wirklich gerecht geworden ist.

Das Gesamtsystem müsse eine Kohärenz aufweisen, damit die Ziele, die mit den einzelnen Vorschriften verfolgt werden, tatsächlich gerechtfertigt sind, führt Tisch weiter aus. Denn die Institution Apotheke ist ja nichts anderes als eine gesetzlich verankerte Einschränkung der Berufsfreiheit anderer. Wenn jetzt – wie in der Reform geplant – die PTA-Vertretung eingeführt wird, würde das ganze System infrage gestellt.

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