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Ausblick 2024

Es droht das Gesetz zur Apothekenreform

Das Jahr 2024 könnte für die Apotheken richtungsweisend sein. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat die »größte Strukturreform der Apotheken seit 20 Jahren« angekündigt und kurz vor Weihnachten Eckpunkte vorgelegt. Und das E-Rezept wird zum 1. Januar verbindlich.
Alexander Müller
28.12.2023  18:00 Uhr

Das gesamtpolitische Umfeld könnte günstiger sein: Die Ampelkoalition startet in die zweite Hälfte ihrer Legislatur mit einer gewaltigen Hypothek. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 sind die finanziellen Spielräume der Regierung begrenzt. Dieser Umstand dürfte auch die – berechtigte – Forderung der Apothekerschaft nach einer signifikanten Honorarerhöhung weiter ausbremsen.

Apothekenreform

Das zeigt sich bereits in den aktuellen Reformplänen. Diese hatte der Minister ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz am Mittwoch vor Weihnachten vorgestellt. Die ABDA hat die Eckpunkte nach einer ersten Prüfung bereits als »Mogelpackung« kritisiert. Hier ist maßgeblich eine Umverteilung vorgesehen. Sollte die Honorarreform in dieser Version Gesetz werden, würde das zu erheblichen Verwerfungen im Markt führen, warnt die ABDA-Spitze. Nur beim Notdienst soll kurzfristig nachgebessert werden. Immer mehr Apotheken dürften unter massiven wirtschaftlichen Druck geraten.

Die geplante Umverteilung zwischen Fixum und variablem Vergütungsanteil scheint das Ministerium noch nicht sauber zu Ende gerechnet zu haben. Der Entwurf ist nicht einmal mit den anderen Ressorts abgestimmt, geschweige denn durchs Parlament. Hier dürfte im ersten Quartal 2024 noch viel passieren.

In etwas fernerer Zukunft sollen die Apotheken nach Lauterbachs Plänen direkt mit den Krankenkassen über ihr Honorar verhandeln. Immerhin sieht er dafür einen Dynamisierungsfaktor vor. Das könnte verhindern, dass die Apotheken erneut jahrelang von der wirtschaftlichen Entwicklung – und den Kostensteigerungen – abgekoppelt werden. Allerdings können die Apotheker ein Lied davon singen, wie zäh und anspruchsvoll früher die Verhandlungen über den Zwangsabschlag mit den Kassen waren. Den Ärzten geht es mit ihren Honorarverhandlungen nicht besser.

Was das Verhältnis zur Ärzteschaft angeht, könnten Lauterbachs Pläne neuen Zündstoff liefern. Denn die Apotheken sollen verstärkt in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Die Ärzteverbände sind schon seit Beginn dieser Debatte in Protesthaltung.

Immerhin hat Lauterbach im Vergleich zu seinen im September präsentierten Plänen einiges fallengelassen: Die ABDA konnte den Minister überzeugen, dass Apotheken ohne Rezeptur und Labor, die keinen Notdienst mehr leisten, in der Versorgung wenig nutzen. Gleichwohl rüttelt der Minister an der Präsenzpflicht. Unter bestimmten Umständen sollen PTA zeitweise vertreten dürfen, wenn ein Apotheker oder eine Apothekerin aus der eigenen Apotheke oder dem Filialverbund digital dazugeschaltet werden kann. Die Pläne lassen auch in diesem Punkt eine solide Folgenabschätzung vermissen. Aus Sicht der ABDA ist die persönliche Leitung nicht verhandelbar.

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