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Ausblick 2024
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Es droht das Gesetz zur Apothekenreform

Das Jahr 2024 könnte für die Apotheken richtungsweisend sein. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat die »größte Strukturreform der Apotheken seit 20 Jahren« angekündigt und kurz vor Weihnachten Eckpunkte vorgelegt. Und das E-Rezept wird zum 1. Januar verbindlich.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 28.12.2023  18:00 Uhr

Personalkosten

Die Apothekengewerkschaft Adexa hat den Gehaltstarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) zu Ende 2023 gekündigt. Die Forderung für das Jahr 2024 beträgt 10,5 Prozent für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen, in Nordrhein sogar 11,5 Prozent.

Bislang liegen die Tarifpartner in den Gesprächen noch weit auseinander. Je nach Verlauf der Tarifverhandlungen kommen auf die Apothekeninhaber erneut steigende Lohnkosten zu.

Hilfstaxe

Bei der Abrechnung von Rezepturen befinden sich die Apotheken ab Januar im »vertragslosen Zustand«. Denn der DAV hat die Anlage 1 (Stoffe) und Anlage 2 (Gefäße) der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Damit gelten aus seiner Sicht die Preisregelungen der §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Apotheken können nach Auffassung des DAV stets die gesamte Packung in Ansatz bringen.

Der GKV-Spitzenverband sieht das anders: Gegenüber den Mitgliedskassen teilt er mit, dass zur Herstellung der Rezeptur nur die erforderliche Stoffmenge abgerechnet werden darf, also nur die anteilige Packungsmenge. Die Restmenge sei für die Herstellung nachfolgender Rezepturen weiterzuverwenden. Die Abrechnung von Verwürfen ist laut GKV-Spitzenverband grundsätzlich nicht zulässig. Die Apotheken müssen selbst entscheiden, inwieweit sie hier ins Risiko gehen wollen und Retaxationen riskieren.

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