Pharmazeutische Zeitung online
Ausblick 2024

Es droht das Gesetz zur Apothekenreform

Das Jahr 2024 könnte für die Apotheken richtungsweisend sein. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hat die »größte Strukturreform der Apotheken seit 20 Jahren« angekündigt und kurz vor Weihnachten Eckpunkte vorgelegt. Und das E-Rezept wird zum 1. Januar verbindlich.
Alexander Müller
28.12.2023  18:00 Uhr

Präqualifizierung

Auf Drängen der ABDA hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetz (ALBVVG) beschlossen, dass sich Apotheken für die Abgabe apothekenpflichtiger Hilfsmittel nicht mehr präqualifizieren müssen.

Allerdings müssen sich der DAV und der GKV-Spitzenverband noch konkret darauf verständigen, welche Produktgruppen darunterfallen. Außerdem will das Sanitätshaus Stolle das ALBVVG in Karlsruhe rechtlich überprüfen lassen. Wegen der »einseitigen Befreiung« der Apotheken hat Stolle Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Genderkonformer Warnhinweis

Der bekannte Warnhinweis in der Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen wird angepasst. In der neuen Version heißt es: »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke«. Lauterbach hatte sich gewünscht, Ärztinnen ausdrücklich zu nennen, weil das »der Realität der Versorgung« entspreche. Die ABDA kann nicht verstehen, warum jetzt von Ärztinnen und Ärzten die Rede ist, aber nicht von Apothekerinnen und Apothekern.

BMG-Pläne für 2024

Lauterbach und sein Gesundheitsministerium haben sich für 2024 einiges vorgenommen: Die Krankenhausreform zählt ebenso zu den Großprojekten wie das Medizinforschungsgesetz, das bessere Rahmenbedingungen für forschende Pharmahersteller schaffen soll. Auch ein Pflegekompetenzgesetz, ein Patientenrechtegesetz und eine Notfallreform stehen auf der Agenda – und das Apothekenreformgesetz.

Mit dem »Versorgungsgesetz I« will das BMG unter anderem die umstrittenen Gesundheitskioske einführen. Die Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll leichter, die Investorentätigkeit in diesem Bereich dagegen eingegrenzter werden. Für Hausärzte ist eine Entbudgetierung geplant. Das »Versorgungsgesetz II« sieht unter anderem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie eine Direktabrechnung für Kinder und Jugendliche in der Privaten Krankenversicherung (PKV) vor.

Die Gematik soll – nach Ausscheiden von Markus Leyck Dieken als Geschäftsführer – unter neuer Führung zu einer digitalen Gesundheitsagentur umgebaut werden. Geplant ist außerdem die Gründung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).

Auf Lauterbachs To-do-Liste für 2024 stehen außerdem ein Entbürokratisierungsgesetz, ein Pflegekompetenzgesetz, ein Gesetz für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sowie ein Gesetz zur Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Bei Letzterem will er die Apotheken über die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) einbinden. Die Ampel hatte schon im Koalitionsvertrag angekündigt, hier noch einmal aktiv zu werden. Lauterbach hat das in seinem Eckpunktepapier bekräftigt: »Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen, um das Wissen von Apothekerinnen und Apothekern im Patientensinne bestmöglich zu nutzen.« Bei den bisher verfügbaren pDL ist noch Luft nach oben, denn in vielen Apotheken fehlt nach eigenen Angaben schlicht die Zeit für die zusätzlichen Aufgaben. Gerade die Lieferengpässe binden nach wie vor viele Kräfte. Noch ein Problem, das die Regierung nach eigenen Angaben in den Griff bekommen will.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa