Es droht das Gesetz zur Apothekenreform |
Alexander Müller |
28.12.2023 18:00 Uhr |
Auf Drängen der ABDA hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetz (ALBVVG) beschlossen, dass sich Apotheken für die Abgabe apothekenpflichtiger Hilfsmittel nicht mehr präqualifizieren müssen.
Allerdings müssen sich der DAV und der GKV-Spitzenverband noch konkret darauf verständigen, welche Produktgruppen darunterfallen. Außerdem will das Sanitätshaus Stolle das ALBVVG in Karlsruhe rechtlich überprüfen lassen. Wegen der »einseitigen Befreiung« der Apotheken hat Stolle Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der bekannte Warnhinweis in der Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen wird angepasst. In der neuen Version heißt es: »Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke«. Lauterbach hatte sich gewünscht, Ärztinnen ausdrücklich zu nennen, weil das »der Realität der Versorgung« entspreche. Die ABDA kann nicht verstehen, warum jetzt von Ärztinnen und Ärzten die Rede ist, aber nicht von Apothekerinnen und Apothekern.
Lauterbach und sein Gesundheitsministerium haben sich für 2024 einiges vorgenommen: Die Krankenhausreform zählt ebenso zu den Großprojekten wie das Medizinforschungsgesetz, das bessere Rahmenbedingungen für forschende Pharmahersteller schaffen soll. Auch ein Pflegekompetenzgesetz, ein Patientenrechtegesetz und eine Notfallreform stehen auf der Agenda – und das Apothekenreformgesetz.
Mit dem »Versorgungsgesetz I« will das BMG unter anderem die umstrittenen Gesundheitskioske einführen. Die Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) soll leichter, die Investorentätigkeit in diesem Bereich dagegen eingegrenzter werden. Für Hausärzte ist eine Entbudgetierung geplant. Das »Versorgungsgesetz II« sieht unter anderem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sowie eine Direktabrechnung für Kinder und Jugendliche in der Privaten Krankenversicherung (PKV) vor.
Die Gematik soll – nach Ausscheiden von Markus Leyck Dieken als Geschäftsführer – unter neuer Führung zu einer digitalen Gesundheitsagentur umgebaut werden. Geplant ist außerdem die Gründung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Apotheke und Patienten: Letztlich kommt es auf das Vertrauen an. Und für gute Leistungen müssen die Rahmenbedingungen stimmen. / Foto: Getty Images/Henglein and Steets
Auf Lauterbachs To-do-Liste für 2024 stehen außerdem ein Entbürokratisierungsgesetz, ein Pflegekompetenzgesetz, ein Gesetz für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen sowie ein Gesetz zur Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Bei Letzterem will er die Apotheken über die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) einbinden. Die Ampel hatte schon im Koalitionsvertrag angekündigt, hier noch einmal aktiv zu werden. Lauterbach hat das in seinem Eckpunktepapier bekräftigt: »Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen, um das Wissen von Apothekerinnen und Apothekern im Patientensinne bestmöglich zu nutzen.« Bei den bisher verfügbaren pDL ist noch Luft nach oben, denn in vielen Apotheken fehlt nach eigenen Angaben schlicht die Zeit für die zusätzlichen Aufgaben. Gerade die Lieferengpässe binden nach wie vor viele Kräfte. Noch ein Problem, das die Regierung nach eigenen Angaben in den Griff bekommen will.