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BMG-Digitalgesetz
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Erweiterter ePA-Zugriff für Apotheken

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Gesetzentwurf »Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen« vorgelegt. Für Apotheken ist der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und eine verbesserte Telematikinfrastruktur (TI) relevant.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 02.04.2026  15:26 Uhr

Laut Gesetzentwurf sollen die Zugriffsmöglichkeiten von Apothekerinnen und Apotheker auf die elektronische Patientenakte (epA) erweitert werden. Damit soll die »Arzneimitteltherapiesicherheit in weiteren versorgungsrelevanten Szenarien« berücksichtigt werden. Zudem sollen die bestehenden Regelungen zum E-Rezept an die neuen Anforderungen in der Praxis angepasst werden, einschließlich der Umsetzung neuer Rezeptarten. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich für die E-Rechnung erweitert werden, um auch Direktabrechnung für Leistungserbringer zu erfassen und die Nutzung durch die Unfallversicherung zu ermöglichen, so das BMG.

Außerdem sollen die bestehenden Regelungen zu den KIM-Anwendungen und dem TI-Messenger gebündelt, präzisiert und ergänzt werden. »Ziel ist eine flächendeckende, interoperable und sichere Kommunikation«, heißt es laut BMG. »Daher werden alle an die TI-angeschlossenen Leistungserbringer zukünftig verpflichtet, KIM für die medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation zu nutzen.« Die Übertragung medizinischer Daten per Telefax ist für Leistungserbringer künftig grundsätzlich nicht mehr zulässig. Diese Vorschrift gilt ab zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, sobald technisch sichere Übermittlungswege verfügbar sind.

Im Gesetzentwurf ist weiterhin zu lesen, dass die Gematik eine stärker steuernde Rolle übernehmen soll, um die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. »Dazu soll sie Komponenten und Dienste im unmittelbaren Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen sowie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen können«, schreibt das Ministerium im Gesetzentwurf. Zudem soll die Gematik umfassende Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erhalten.

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