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TSVG

Erste Bilanz der Apotheker

Gestern hat der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Das Gesetz, das im Kern Patienten einen schnelleren Zugang zu Facharzt-Terminen bringen soll, enthält auch viele neue Regeln für Apotheker. Der Chef des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, zieht eine erste Bilanz.
Ev Tebroke
15.03.2019  13:20 Uhr

Grundsätzlich sieht DAV-Chef Becker die meisten apothekenrelevanten Neuerungen des Gesetzes positiv. »Es gibt im TSVG etliche Punkte, mit denen wir wirklich zufrieden sein können«, sagte er in einem Statement. Zum einen hätten die Apotheker zukünftig die Möglichkeit, den Nacht- und Notdienstfonds mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen. »Jetzt können wir den Fonds nutzen, um die Gelder auszuzahlen, die den Apotheken zustehen, wenn sie sich für den Betrieb der Telematik-Infrastruktur rüsten.«

Zum anderen gebe es Neuregelungen, die das Arbeiten der Apotheken im Hilfsmittelbereich erleichtern. Insbesondere spielt Becker hier auf die Tatsache an, dass die Kassen künftig in diesem Bereich keine Ausschreibungen mehr machen dürfen.

Nicht zufrieden zeigt sich Becker aber mit der Impfstoff-Regelung. »Wir haben sprichwörtlich bis zu letzten Minute mit der Politik darüber gestritten«, so der DAV-Vorsitzende. Laut Gesetz bekommt die Apotheke 1 Euro pro Impfdosis, aber maximal 75 Euro pro Rezeptzeile. Das ist laut Becker tolerabel, wenn ein Arzt pro Zeile nur eine begrenzte Zahl von Impfdosen ordert. Bei großvolumigen Bestellungen werde aber der Aufwand, den die Apotheke mit der Vorfinanzierung und dem etappenweisen Beliefern der Arztpraxen hat, bei weitem nicht abgebildet. »Auch wenn wir beim Impfen bundesweit nur über ein geringes Vergütungsvolumen sprechen, ist das im Einzelfall ärgerlich und ungerecht.«

Die Impfregelung insgesamt wird aus Beckers Sicht die Versorgung mit Impfstoffen wohl kaum verbessern. Zuletzt hatte es erhebliche Lieferengpässe bei den Grippe-Impfstoffen gegeben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat deshalb mit dem TSVG auch die Impfstoffversorgung reformiert. Bei saisonalen Grippe-Impfstoffen müssen in Zukunft alle Hersteller an der Versorgung beteiligt werden. Bislang wurden jeweils die günstigsten Anbieter bevorzugt. Auch soll das Paul-Ehrlich-Institut künftig die von den Ärzten gemeldete notwendige Impfstoffmenge mit den Abgabezahlen der Hersteller aus der Vorsaison abgleichen und einen Reservepuffer von zehn Prozent bei der Freigabe-Menge einkalkulieren.

Becker hält die neu getroffenen Regelungen aber anscheinend nicht für zielführend genug. Er geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Apotheker das Thema bald wieder auf der Tagesordnung haben werden.

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