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AvP-Insolvenz

Ersatzkassen zahlen Abschläge an AvP-Apotheker

Um nach der AvP-Pleite die betroffenen Apotheken finanziell zu unterstützen, haben sich die Ersatzkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Abschlagszahlungen für die ausstehenden Rezeptabrechnungen geeinigt.
Ev Tebroke
07.10.2020  15:30 Uhr

Aufgrund der Insolvenz des Apothekendienstleisters AvP sind rund 3000 Apotheken in teilweise existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten. Die beim Rechenzentrum bereits vorliegenden aber nicht mehr beglichenen Rezeptabrechnungen sollen sich für die betroffenen Apotheken in einer Größenordnung von 50.000 bis 600.000 Euro bewegen. Insgesamt geht es um einen Gesamtschaden von rund 350 Millionen Euro, wie der DAV-Vorsitzende Fritz Becker gestern bei einer PZ-Veranstaltung im Rahmen der Expopharm Impuls erklärte. Nachdem sich zunächst die Techniker Krankenkasse (TK) bereit erklärt hatte, für die ausstehenden Septemberabrechnungen Ausgleichszahlungen zu leisten, sind nun auch die anderen Ersatzkassen nachgezogen. Demnach haben der DAV und der Verband der Ersatzkassen (vdek) einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Die DAV-Mitgliedsorganisationen müssen der Vereinbarung zwar noch zustimmen. Dies dürfte aber nur noch eine Formalie sein.

Laut dieser Ergänzungsvereinbarung zum Arzneiversorgungsvertrag sollen die betroffenen Apotheken über ihre neuen Rechenzentren automatisch eine einmalige Abschlagszahlung für den Monat September erhalten. Die Zahlung soll zum 9. Oktober erfolgen. Die Höhe beläuft sich auf die Hälfte des durchschnittlichen Auszahlungsbetrags, basierend auf den von AvP gemeldeten Rechnungsdaten des Monats August 2020. Dies wurde laut Vereinbarung deshalb auf 50 Prozent festgesetzt, um »Überzahlungen an Apotheken« zu vermeiden. Alternativ zu dieser Berechnung kann die jeweilige Ersatzkasse den von ihr zu leistenden Abschlagsbetrag aber auch auf Grundlage der für August vorliegenden Abrechnungsdaten berechnen, die sich auf die als konkret übernommen gemeldeten Apotheken beziehen.

Darüber hinaus soll es für verspätete Abrechnungen keine Rechnungskürzungen (Retaxationen) geben: Die Apotheken haben demnach bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, Leistungen der Monate August und September abzurechnen.

Die TK hatte bundesweit als erste Kasse auf die AvP-Pleite reagiert und den Apotheken zum 5. Oktober einmalige Ausgleichszahlungen für September in Höhe von 85 Prozent der August-Umsätze zugesichert. Neben der TK hatte sich auch die AOK-Rheinland/Hamburg bereit erklärt, einen Ausgleich für offene AvP-Abrechnungen an die ehemaligen AvP-Apotheken zu leisten. Hier erhalten die betroffenen Offizinen für den Abrechnungsmonat September 75 Prozent der August-Umsätze. Die Abschlagszahlungen sollen zum 8. Oktober auf den Apotheken-Konten eingehen.

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