Ermittlungen gegen drei Apotheker |
Bei den verkauften Medikamenten soll es sich nicht wie beworben um Nahrungsergänzungsmittel handeln, sondern um Produkte, die unter das Arzneimittelgesetz fallen. / Foto: Shutterstock/Alexander Khoruzhenko
Die Polizei ermittelt gegen drei schwäbische Apotheker wegen verbotener Arzneimittelherstellung. Wie die Beamten am Dienstag berichteten, bestehe aufgrund einer Mitteilung des Landratsamtes der Verdacht, dass die Pharmazeuten »über einen Online-Handel selbst hergestellte Produkte illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft haben«. Beschuldigt werden zwei Männer und eine Frau aus den Landkreisen Augsburg und Günzburg.
Bei den verkauften Präparaten handelt es sich nach den bisherigen Ermittlungen nicht um die von den Apothekern beworben Nahrungsergänzungsmittel. Es seien vielmehr Produkte, die unter das Arzneimittelgesetz fallen. Für den Verkauf solcher Medikamente habe weder die notwendige Genehmigung vorgelegen, noch seien die entsprechenden Vorschriften bei der Herstellung eingehalten worden. Zwei der Produkte sind nach Einschätzung des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gesundheitlich bedenklich.
Es handele sich um Präparate mit den Wirkstoffen Procain und Roter Reisschalenextrakt, die als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wurden. Betroffene Kunden sollen die Packungen bei der nächsten Polizeiinspektion abgeben. Wegen der Vorwürfe waren bereits im Juli die Apotheken und Privatwohnungen durchsucht worden.