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Kriminalität
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Ermittlungen gegen Apotheker nach illegaler Impfaktion

Im Mai 2021 waren 120 Hotelmitarbeiter einer italienischen Ferienanlage nach München gereist, um dort gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft zu werden – zu einem Zeitpunkt, als Impfstoff gegen das Virus sehr knapp war. Laut einer gerichtlichen Einschätzung wurde der Tatbestand der veruntreuenden Unterschlagung durch den beteiligten Arzt und den Apotheker bestätigt. Gegen sie laufen separate Ermittlungsverfahren.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 28.03.2022  16:00 Uhr

Apotheker war nicht zur Veräußerung berechtigt

Zudem sei den Beschuldigten bekannt gewesen, dass der Apotheker nicht berechtigt war, den Impfstoff »zum Zwecke der Verimpfung an nicht anspruchsberechtigte Personen zu veräußern«. Zum Zeitpunkt der Impfung bestand, »wie allen Schuldigen bewusst war«, weltweit ein »erheblicher Mangel an Impfstoffen, so dass nicht alle impfwilligen Anspruchsberechtigten geimpft werden konnten«, so das Gericht weiter. Zudem wurde der Impfstoff »impfwilligen Anspruchsberechtigten vorenthalten, denen nach ärztlicher Prüfung der individuellen Dringlichkeit im konkreten Einzelfall der Impfstoff in einer nach medizinischen Kriterien begründeten Reihenfolge hätte verabreicht werden sollen.« Noch ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, diese könnte aber die Entscheidung des Landgerichts nutzen. Noch laufen die Ermittlungsverfahren, es ist noch kein Urteil gefällt. 

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