Pharmazeutische Zeitung online
Betäubungsmittel

Erleichterungen für Substitutionsversorgung beschlossen

Die Versorgung von Opioidabhängigen mit Substitutionstherapien lässt hierzulande zu wünschen übrig. Das Problem: Es finden sich zu wenige Ärzte und Apotheken, die die Therapien begleiten. Mit einer erneuten Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) will das Bundeskabinett die Versorgung erleichtern.
Cornelia Dölger
21.12.2022  16:30 Uhr

Runder Tisch im Oktober

Angesichts der Versorgungslücken in der Fläche, die die etwa 80.000 Substitutionspatienten in Deutschland treffen, ist das Thema drängender denn je. Es ist gleichzeitig altbekannt und hat erst im vergangenen Oktober zum nunmehr vierten Runden Tisch in der Sache geführt, den das BMG einberufen hatte. Klare Meinung des BMG damals wie heute: Apotheken sollen stärker in die Substitutionsversorgung eingebunden und motiviert werden. Blienert (SPD) erklärte nach dem Runden Tisch gegenüber der PZ: »Wir müssen noch mehr tun, um diese Behandlung direkt bei den Patientinnen und Patienten ankommen zu lassen. Dabei möchte ich die Rolle der Apotheken vor Ort stärken, noch mehr Apothekerinnen und Apotheker für die Substitution zu gewinnen.«

Schon seit Inkrafttreten der dritten Änderungsverordnung im Jahr 2017 ist geregelt, dass die Substitutionsbehandlung zwar nach wie vor eine ärztliche Aufgabe ist, doch dürfen seitdem nicht nur Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker, sondern auch medizinisches, pflegerisches oder pharmazeutisches Personal in stationären Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Gesundheitsämtern sowie in Hospizen, ambulanten Pflegediensten und Palliativteams den Patienten Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen.

Apotheken grundsätzlich bereit zur Teilnahme

Mit der Neuregelung ging für Apotheken ein Mehraufwand in Form von »Mischrezepten« einher: Substitutionsmedikamente können seitdem sowohl zur Sichtvergabe, also zur Einnahme unter den Augen des Apothekers, als auch für den Take-Home-Bedarf auf dem gleichen Rezept verordnet werden. Einer Evaluation aus dem Jahr 2018 zufolge sahen viele befragte Apothekerinnen und Apotheker die neue Möglichkeit kritisch, da sie nicht zur Sichtvergabe gezwungen werden wollten, die für sie eine freiwillige und nicht vergütete Leistung darstellt. Grundsätzlich zeigten sich demnach aber die meisten Befragten dazu bereit, sich an Substitutionstherapien zu beteiligen. Wie viele es de facto sind, ist gleichwohl schwer zu ermitteln, da Apotheken keine Fort- oder Weiterbildung für eine Beteiligung an der Substitution brauchen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 8. April 2023 in Kraft treten.

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa