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Arzneimittelkommission
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Erhöhtes Risiko für Medikationsfehler bei Paxlovid

Der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sind Medikationsfehler mit dem Covid-19-Präparat Paxlovid™ gemeldet worden. Wichtig seien unter anderem eindeutige Angaben im Medikationsplan.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 10.01.2023  17:30 Uhr

Dosis eindeutig im Medikationsplan eintragen

Im stationären Bereich könne es verwirrend sein, wie die Dosis angegeben wird, zum Beispiel 1-0-1 (eine Dosis pro Einnahmezeitpunkt) oder 3-0-3 (drei Tabletten pro Einnahmezeitpunkt). Das ist gerade dann ein Problem, wenn die Tabletten ausgeblistert werden. Das Pflegepersonal soll hier durch Schulungen, schriftliche Kurzinformationen und gegebenenfalls Rücksprache mit der versorgenden Apotheke sensibilisiert werden. Die Eintragung in die Patientenkurve muss eindeutig sein, zum Beispiel:

  • Paxlovid über 5 Tage 3–0–3 (je 2 rosa + 1 weiße Tabletten) oder
  • Paxlovid über 5 Tage 150 mg Nirmatrelvir (rosa Tabletten): 2–0–2 und 100 mg Ritonavir (weiße Tabletten): 1–0–1

»Auch im bundeseinheitlichen Medikationsplan muss die richtige Dosierungsangabe eingetragen werden, gegebenenfalls unter Angabe von Freitext«, mahnt die AkdÄ. Dies ist natürlich besonders wichtig für Patienten, die die Tabletten zu Hause in Eigenregie einnehmen. So mahnt die Kommission: »Ärzte und Apotheker sollten bei der Abgabe von Paxlovid an Patienten explizit auf die Modalitäten der Einnahme im Rahmen der Beratung eingehen.« Es bestehe ein beträchtliches Risiko für Fehldosierungen, sowohl für Unter- als auch für Überdosierungen.

Die AkdÄ rät, dem Patienten die Dosierung zu erklären und ihn dann selbst die Anweisungen noch einmal wiederholen zu lassen, um das Verständnis zu überprüfen.

Deutsche Gebrauchsinformation mitgeben

Erschwerend kommt hinzu, dass das Präparat derzeit noch vorwiegend in englischer Aufmachung verfügbar ist – ohne Gebrauchsinformation. Die AkdÄ weist darauf hin, dass Ärzte und Apotheken, die Paxlovid direkt an Patienten aushändigen, eine aktuelle Gebrauchsinformation in deutscher Sprache aushändigen sollen. Sie ist in der aktuellen Version unter den Produktinformationen auf der EMA-Website in 24 verschiedenen Sprachen downloadbar (relativ weit unten unter »Product Information« – Available Languages). Nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte habe es mittlerweile erste Lieferungen von Paxlovid in deutscher Aufmachung inklusive deutschsprachiger Produktinformation gegeben.

Darüber hinaus kritisiert die AkdÄ, dass der Name des antiviralen Wirkstoffs, also Nirmatrelvir, derzeit in Fach- und Gebrauchsinformationen kein einziges Mal erwähnt wird, sondern noch unter dem Entwicklungskürzel PF-07321332 firmiert. Gleiches gilt für Blister und Umkarton.

»Patienten und Pflegepersonal, die kein Englisch sprechen/verstehen, könnten Schwierigkeiten mit der richtigen Einnahme haben«, schreibt die AkdÄ. Sie erinnert zudem daran, dass das Präparat vor allem bei Risikopatienten zum Einsatz kommt, die in der Regel multimorbide, ältere Patienten mit Multimedikation sind, die möglicherweise das komplexe Einnahmeschema nicht befolgen können. Alle Verdachtsfälle von Medikationsfehler sollten Ärzte, Apotheker und Patienten melden.

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