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Elektronische Patientenakte

EPA 2.0 kommt mit Verspätung

Bereits vor einem Jahr ist der Startschuss für die elektronische Patientenakte (EPA) gefallen. Zum Jahresstart 2022 sollten eigentlich schon neue Funktionen integriert sein. Doch wie beim E-Rezept kommt es offenbar auch bei diesem digitalen Großprojekt zu Verzögerungen. Vor allem fehlen noch die nötigen Updates in den Arztpraxen. Die PZ hat sich bei Ärzten, Kassen und der Gematik zum aktuellen Stand umgehört.
AutorKontaktJennifer Evans
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 07.01.2022  16:00 Uhr

Die elektronische Patientenakte (EPA) dient dazu, Arztbriefe, Diagnosen oder Röntgenunterlagen eines Patienten digital zu bündeln. Sie ist quasi das Zuhause der persönlichen Gesundheitsdaten. Über Smartphone oder per Computer hat der Versicherte jederzeit Einblick in seine Dokumente. Doch noch machen nicht viele Menschen davon Gebrauch, obwohl sie sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass der Arzt auf Wunsch ihre E-Akte befüllt. Grundlage dafür ist unter anderem das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Ziel der E-Akte ist es auch, den Alltag in Arztpraxen und Apotheken zu erleichtern, die Heilberufler sowohl untereinander als auch mit den Patienten zu vernetzen und damit Informationsverluste zu vermeiden.

Aber von den rund 27 Millionen gesetzlich Versicherten der AOK etwa nutzen zum 5. Januar 2022 bundesweit erst knapp 22.150 Patienten die EPA. Bei der Barmer haben rund 17.200 der etwa 8,8 Millionen Versicherten ihre E-Akte bereits aktiviert. Und die DAK-Gesundheit spricht mit Blick auf ihre insgesamt rund 5,5 Millionen Kunden von einer »niedrigen vierstelligen Anzahl« an Nutzern.

Die Gründe für die niedrigen Nutzerzahlen liegen wohl zum einen darin, dass die EPA nicht besonders öffentlichkeitswirksam vorgestellt wurde. Versicherte müssen nämlich selbst aktiv werden und die Akte bei ihrer Krankenkasse einrichten lassen. Zum anderen hapert es noch an der Technik.

Inzwischen zündete zum 1. Januar 2022 aber bereits die zweite Stufe – die sogenannte EPA 2.0. Seitdem sollen unter anderem der Impfpass, das Zahnbonusheft, der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft in der Akte liegen können. Die Krankenkassen mussten dazu zum Jahresbeginn ihre EPA-Anwendungen auf die Version 2.0 updaten. Das ist nach Gematik-Angaben auch bereits geschehen. Um die Dokumente aber erstellen und verarbeiten zu können, müssen auch die Ärzte technisch entsprechend ausgestattet sein. Das bedeutet: Sie benötigen ein Update ihres Konnektors und der Praxissoftware. Diese Aktualisierung wiederum ist noch nicht überall passiert, wie die Gematik gegenüber der PZ sagte. »Diese Installationen werden momentan noch vorbereitet und durchgeführt; die Umstellung auf die EPA 2.0. erfolgt – wie auch bei der Einführung der EPA – Schritt für Schritt«, heißt es.

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