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Digitalisierung
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Empfang von E-Rechnungen ab 1. Januar Pflicht

Ab 1. Januar müssen alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und dürfen ohne Zustimmung des Empfängers E-Rechnungen versenden. Es gibt jedoch Übergangsfristen bis in das Jahr 2027.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 27.12.2024  11:00 Uhr

Weiterer Zeitplan

Bis Ende 2026 können Rechnungen weiterhin in Papierform oder als einfache elektronische Formate, etwa im PDF-Format, ausgestellt werden. Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro auf eine Ausstellung einer E-Rechnung verzichten.

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