Pharmazeutische Zeitung online
Substitution

EMA erklärt Biosimilar-Austausch für sicher

Biosimilars können mit ihren Referenzarzneimitteln und anderen bioäquivalenten Biosimilars ausgetauscht werden. Das hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in einem neuen Statement festgestellt. Es gebe keine Bedenken bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit. 
Daniela Hüttemann
20.09.2022  14:30 Uhr

Das erste Biosimilar erhielt 2006 eine EU-Zulassung. Mittlerweile sind es nach Angaben der Arzneimittelbehörde 86 zugelassene Biosimilars, darunter beispielsweise gleich mehrere von Adalimumab (Original: Humira®), dem derzeit zweitumsatzstärksten Medikament der Welt, sowie von anderen Blockbustern wie Trastuzumab (Original: Herceptin®) und natürlich Insulinen.

»Diese Arzneimittel wurden in den letzten 15 Jahren gründlich geprüft und überwacht«, betont EMA-Direktorin und Apothekerin Emer Cooke zur Veröffentlichung einer gemeinsamen Stellungnahme ihrer Behörde sowie der Heads of Medicines Agencies (HMA), einem Netzwerk der europäischen nationalen Arzneimittel-Zulassungsbehörden. »Die Erfahrungen aus der klinischen Praxis haben gezeigt, dass sie in Bezug auf Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität mit ihren Referenzprodukten vergleichbar und daher austauschbar sind«, so Cooke weiter. »Dies ist eine gute Nachricht für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe, die damit einen breiteren Zugang zu wichtigen therapeutischen Optionen zur Behandlung schwerer Krankheiten wie Krebs, Diabetes und rheumatoider Arthritis erhalten.«

Die Analyse von Sicherheitsdaten aus mehr als einer Million Patientenbehandlungsjahren habe keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken gegeben. Daher sind die EU-Experten der Ansicht, dass ein Biosimilar, wenn es in der EU zugelassen ist, anstelle des Referenzprodukts (oder umgekehrt) verwendet oder durch ein anderes Biosimilar desselben Referenzprodukts ersetzt werden kann. Diese Einschätzung soll den EU-Mitgliedsstaaten helfen, ihren Umgang mit Biosimilars zu regeln.

Ob letztlich auf Ebene der Apotheken ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ausgetauscht werden darf, sei jedoch national geregelt. In Deutschland dürfen Apotheker derzeit biologische Arzneimittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt einfach austauschen. Eine entsprechende verpflichtende Substitution war eigentlich für dieses Jahr geplant. Doch hatten auch die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker hier Bedenken geäußert. Unter anderem sehen sie bei einem Zwangsaustausch aus finanziellen Gründen die Therapietreue der Patienten gefährdet. Die Entscheidung wurde um ein Jahr vertagt und soll bis zum 18. August 2023 gefällt werden.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa