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5-FU und Ulipristalacetat

EMA empfiehlt Einschränkungen

Der Pharmakovigilanz-Ausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat neue Empfehlungen zu 5-Fluorouracil (5-FU) und verwandten Substanzen sowie zu Ulipristalacetat bei Uterusmyomen ausgesprochen.
Annette Mende
13.03.2020  16:14 Uhr

Das Zytostatikum 5-FU wird im Körper von dem Enzym Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPD) abgebaut. Ein Mangel dieses Enzyms führt dazu, dass 5-FU im Körper akkumuliert, was zu schweren und potenziell tödlichen Vergiftungserscheinungen führen kann. Eine komplette DPD-Insuffizienz liegt bei schätzungsweise 0,2 Prozent der Bevölkerung vor.

Um Patienten mit eingeschränkter DPD-Funktion vorab zu identifizieren, empfiehlt die EMA ab sofort einen entsprechenden Test vor einer intravenösen Therapie mit 5-FU. Dasselbe gilt für Patienten, bei denen eine Therapie mit Capecitabin oder Tegafur geplant ist. Beides sind oral verfügbare Prodrugs von 5-FU, die wie 5-FU als Tumortherapeutika eingesetzt werden. Für Flucytosin, das im Körper ebenfalls in 5-FU umgewandelt wird, gilt die Empfehlung dagegen nicht. Dieser Wirkstoff wird systemisch zur Behandlung von schweren Pilzinfektionen eingesetzt. Ein Vorab-Funktionstest der DPD werde hier nicht empfohlen, um den Behandlungsstart nicht zu verzögern, so die EMA. Auch bei einer topischen 5-FU-Behandlung ist keine vorherige DPD-Funktionstestung erforderlich.

Ulipristalacetat bei Uterusmyomen

Eine weitere Empfehlung der EMA betrifft den selektiven Progesteron-Rezeptor-Modulator Ulipristalacetat. Dieser wird unter anderem zur Behandlung von Frauen mit Gebärmuttermyomen eingesetzt, dann in einer Dosierung von 5 mg pro Tag (Esmya® und Generika). Die Pharmakovigilanz-Experten der EMA raten dazu, die Therapie dieser Patientinnen mit Ulipristalacetat zu unterbrechen und keine neuen Patientinnen auf den Wirkstoff einzustellen. Der Grund ist, dass es unter Ulipristalacetat in seltenen Fällen zu Leberschäden kommen kann.

Diese Nebenwirkung war bereits bekannt und die entsprechenden Präparate dürfen deshalb nur nach einem Leberfunktionstest und unter regelmäßiger Kontrolle der Leberwerte gegeben werden. Dennoch kam es laut EMA nun erneut zu einem Fall von Leberversagen unter Ulipristalacetat, der eine Lebertransplantation erforderlich machte. Die Behörde überprüft daher nun erneut das Sicherheitsprofil des Wirkstoffs. Bis das Ergebnis dieser Analyse vorliegt, sollen entsprechende Behandlungen ausgesetzt werden.

Der Einsatz von Ulipristalacetat als Notfallkontrazeptivum (etwa Ellaone® ) ist hiervon nicht betroffen. Der Wirkstoff wird bei der Anwendung als Pille danach in einer Einmaldosis von 30 mg verabreicht. Bei dieser Art der Anwendung gebe es keine Hinweise auf eine Leberschädigung, so die EMA.

Ifosfamid als Lösung oder Pulver

Des Weiteren informiert die EMA darüber, dass sie mit der Überprüfung der Sicherheit von bestimmten Darreichungsformen des Zytostatikums Ifosfamid (Holoxan®) begonnen hat. Der Wirkstoff wird im Rahmen der Tumortherapie individuell dosiert und in der Apotheke als gebrauchsfertige Injektions- beziehungsweise Infusionslösung hergestellt. Der Ausgangsstoff kann dabei in Pulverform oder als konzentrierte Lösung vorliegen. Laut EMA gibt es Hinweise darauf, dass Patienten unter Ifosfamid-Therapie ein erhöhtes Risiko für eine Enzephalopathie haben, wenn bei der Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung statt des Pulvers das Konzentrat verwendet wurde. Als Ergebnis der Überprüfung wird die EMA eine Empfehlung dazu aussprechen, ob die Zulassung des Konzentrats aufrechterhalten, verändert, ausgesetzt oder zurückgezogen wird.

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