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DAT-Leitantrag

Einstimmige Forderung nach Honorarerhöhung

Es ist eine der zentralen Forderungen der Apothekerschaft: Die Erhöhung des Fixums. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) votierten die Delegierten dann auch einstimmig für den entsprechenden Antrag.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 28.09.2023  17:15 Uhr

Es gab keinen Diskussionsbedarf, auch keine Gegenstimmen: Wenig überraschend stimmten die Delegierten heute auf dem DAT in Düsseldorf geschlossen für eine Erhöhung der Packungspauschale, des sogenannten Fixums.

»Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, die lange überfällige und dringend notwendige Erhöhung des Apothekenhonorars vorzunehmen und sicherzustellen, dass zukünftig regelmäßig und ohne Verknüpfung mit sachfremden anderen Themenfeldern eine automatische Anpassung erfolgt.« Hierzu solle das Fixum nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf 12 Euro netto pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht werden und dieser Betrag dann ab 2025 mittels eines sachgerecht kompilierten Index angepasst werden«, heißt es in dem Leitantrag. Dieser bündelt die Anträge des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, der Apothekerkammer des Saarlandes und des Saarländischen Apothekervereins.

Seit zehn Jahren keine Honoraranpassung

Als Begründung heißt es: Der seit Jahren wachsende Kostendruck auf Apothekenbetriebe habe vor dem Hintergrund einer Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 und den damit einhergehenden gestiegenen Energie-, Sach- und Personalkosten einen nicht weiter hinnehmbaren Höhepunkt erreicht. Dem stehe ein Apothekenhonorar gegenüber, welches seit nun zehn Jahren nicht mehr angepasst wurde »und somit völlig entkoppelt von jeglichen wirtschaftlichen Entwicklungen« sei. Auch der hohe Grad der von staatlicher Seite vorgegebenen bürokratischen Anforderungen nehme mehr und mehr Zeit der Apothekenteams in Anspruch, ohne finanziell ausgeglichen zu werden.

Kostensteigerungen durch ständig steigende gesetzgeberische Anforderungen an die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln (Beispiel Securpharm oder Präqualifizierung) verbunden mit einer deutlichen Arbeits- und Kostenmehrbelastung in der Apotheke würden mit dem aktuellen Fixhonorar von 8,35 Euro pro abgegebener Rx-Packung nicht mehr abgedeckt werden. Erschwerend hinzu käme aktuell eine faktische Honorarkürzung aufgrund des auf zwei Jahre befristet erhöhten Kassenabschlags von 1,77 Euro auf derzeit 2 Euro.

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