Einstimmige Forderung nach Honorarerhöhung |
Ev Tebroke |
28.09.2023 17:15 Uhr |
Die Delegierten votierten einstimmig für die Aufforderung an den Gesetzgeber, das Fixum von derzeit 8,35 Euro auf 12 Euro zu erhöhen. / Foto: PZ/Alois Mueller
Es gab keinen Diskussionsbedarf, auch keine Gegenstimmen: Wenig überraschend stimmten die Delegierten heute auf dem DAT in Düsseldorf geschlossen für eine Erhöhung der Packungspauschale, des sogenannten Fixums.
»Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, die lange überfällige und dringend notwendige Erhöhung des Apothekenhonorars vorzunehmen und sicherzustellen, dass zukünftig regelmäßig und ohne Verknüpfung mit sachfremden anderen Themenfeldern eine automatische Anpassung erfolgt.« Hierzu solle das Fixum nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf 12 Euro netto pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht werden und dieser Betrag dann ab 2025 mittels eines sachgerecht kompilierten Index angepasst werden«, heißt es in dem Leitantrag. Dieser bündelt die Anträge des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, der Apothekerkammer des Saarlandes und des Saarländischen Apothekervereins.
Als Begründung heißt es: Der seit Jahren wachsende Kostendruck auf Apothekenbetriebe habe vor dem Hintergrund einer Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 und den damit einhergehenden gestiegenen Energie-, Sach- und Personalkosten einen nicht weiter hinnehmbaren Höhepunkt erreicht. Dem stehe ein Apothekenhonorar gegenüber, welches seit nun zehn Jahren nicht mehr angepasst wurde »und somit völlig entkoppelt von jeglichen wirtschaftlichen Entwicklungen« sei. Auch der hohe Grad der von staatlicher Seite vorgegebenen bürokratischen Anforderungen nehme mehr und mehr Zeit der Apothekenteams in Anspruch, ohne finanziell ausgeglichen zu werden.
Kostensteigerungen durch ständig steigende gesetzgeberische Anforderungen an die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln (Beispiel Securpharm oder Präqualifizierung) verbunden mit einer deutlichen Arbeits- und Kostenmehrbelastung in der Apotheke würden mit dem aktuellen Fixhonorar von 8,35 Euro pro abgegebener Rx-Packung nicht mehr abgedeckt werden. Erschwerend hinzu käme aktuell eine faktische Honorarkürzung aufgrund des auf zwei Jahre befristet erhöhten Kassenabschlags von 1,77 Euro auf derzeit 2 Euro.
Die wirtschaftlich angespannte Lage schlägt sich aus Sicht der Apothekerschaft auch in der steigenden Zahl der Apothekenschließungen nieder. Seit einigen Jahren schließen demnach jährlich über 300 Apothekenbetriebe und dies mit sich beschleunigender Tendenz. Allein im ersten Quartal 2023 verringerte sich die Zahl damit um 129. Die Zahl der Apotheken in Deutschland lag zum Ende des ersten Quartals 2023 bei 17.939. Es zeige sich, »dass die aktuelle Apothekenhonorierung nicht in der Lage ist, eine angemessene Wirtschaftlichkeit umfassend sicherzustellen«.
Dies verstärke zudem den Nachwuchsmangel. Denn die schlechte wirtschaftliche Situation schaffe Planungsunsicherheit für junge Pharmazeuten, eine Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke aufzunehmen oder vielmehr eine Apotheke selbstständig zu betreiben. »Nur wenn die Wirtschaftlichkeit der Apotheke sichergestellt ist, kann die Versorgung mit Arzneimitteln durch inhabergeführte Apotheken zukunftssicher aufgestellt werden. Dafür muss die Politik verlässliche Rahmenbedingungen vorgeben«, heißt es in der Begründung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bei seinem DAT-Videoauftritt andere Pläne kundgetan, was die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Stärkung der Vor-Ort-Apotheken betrifft. Eine Erhöhung des Fixums kam dabei nicht vor, stattdessen will er etwa pharmazeutische Tätigkeiten wie Beratung und Prävention besser vergüten. Die Apotheken-Reform soll nach Plänen des BMG bis Herbst 2024 umgesetzt sein.