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ABDA-Präsidentin Overwiening

»Ein Spargesetz wird kommen«

Das nächste Spargesetz im Gesundheitswesen könnte bald kommen. Es dürfe aber nicht die Apotheken treffen, betont ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Hier sei nichts zu holen – im Gegenteil, die verbliebenen Apotheken müssten gestärkt werden. Zum »Quantensprung« könnten die pharmazeutischen Dienstleistungen verhelfen. Die ABDA-Präsidentin fordert zudem, dass der Kassenabschlag als Nettobetrag fixiert wird.
Daniela Hüttemann
08.06.2022  18:00 Uhr

Vor einigen Wochen kam ein wohl unabgestimmter Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu neuen Sparplänen an die Öffentlichkeit (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) , die in der Apothekerschaft für große Unruhe gesorgt hat. Denn die vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer zweijährigen Erhöhung des Kassenabschlags pro abgegebener Rx-Packung auf 2 Euro führen. Hinzu kam der Vorschlag, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzusenken. Die PZ hatte vorgerechnet, dass beide Maßnahmen in Kombination zu Verlusten von bis zu 490 Millionen Euro in den Apotheken führen könnten.

»Diese unabgestimmte Fassung war ein Schlag ins Gesicht, gerade auch für uns als Leistungsträger in der Corona-Pandemie«, kommentierte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA und zugleich der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), bei der heutigen Kammerversammlung der AKWL in Münster.

Der geleakte Entwurf wurde zwar schnell wieder zurückgezogen. Dass die Politik aber trotzdem an einer Sparreform arbeite, das hält Overwiening für sicher: »Das nächste Spargesetz wird kommen« – nur wann genau, sei immer noch unklar. Der Gesetzentwurf sei bereits mehrfach von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) angekündigt worden – »zum Ende der Woche – wir wissen nur noch nicht welche«, so die ABDA-Präsidentin leicht sarkastisch.

Overwiening: Denkfehler bei der Mehrwertsteuer

Die geplante Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel hält Overwiening grundsätzlich für eine gute Idee, nur war nicht berücksichtigt, dass sich dadurch der Abschlag, den die Apotheken den Krankenkassen zahlen müssen, indirekt erhöhen würde. Um dies zu verhindern, müsste der Kassenabschlag im Sozialgesetzbuch V als Nettobetrag, exklusive der Mehrwertsteuer, festgelegt werden, forderte Overwiening. Dies habe die ABDA bereits sehr deutlich gemacht.

Generell dürfe die Apothekerschaft nicht müde werden zu kommunizieren, dass es sich beim Mehrumsatz der vergangenen zwei Pandemiejahre um – angesichts der außerordentlichen Mehrbelastung – mehr als wohlverdiente Einmaleffekte gehandelt hat. Unter dieser »Corona-Decke« hätten sich die bestehenden Probleme, wie die seit Jahren fehlende Dynamisierung des Packungshonorars sogar noch weiter zugespitzt.

»Aus einer ausgequetschten Zitrone ist nichts mehr herauszuholen«, betonte Overwiening und verwies darauf, dass der Kostenanteil der GKV für die Apotheken sogar auf unter 2 Prozent gesunken sei. Angesichts von Inflation, steigenden Personal-, Miet- und Energiekosten müsse das Packungshonorar endlich dynamisiert werden.

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