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ABDA-Präsidentin Overwiening
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»Ein Spargesetz wird kommen«

Das nächste Spargesetz im Gesundheitswesen könnte bald kommen. Es dürfe aber nicht die Apotheken treffen, betont ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Hier sei nichts zu holen – im Gegenteil, die verbliebenen Apotheken müssten gestärkt werden. Zum »Quantensprung« könnten die pharmazeutischen Dienstleistungen verhelfen. Die ABDA-Präsidentin fordert zudem, dass der Kassenabschlag als Nettobetrag fixiert wird.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 08.06.2022  18:00 Uhr

Vor einigen Wochen kam ein wohl unabgestimmter Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu neuen Sparplänen an die Öffentlichkeit (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) , die in der Apothekerschaft für große Unruhe gesorgt hat. Denn die vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer zweijährigen Erhöhung des Kassenabschlags pro abgegebener Rx-Packung auf 2 Euro führen. Hinzu kam der Vorschlag, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel abzusenken. Die PZ hatte vorgerechnet, dass beide Maßnahmen in Kombination zu Verlusten von bis zu 490 Millionen Euro in den Apotheken führen könnten.

»Diese unabgestimmte Fassung war ein Schlag ins Gesicht, gerade auch für uns als Leistungsträger in der Corona-Pandemie«, kommentierte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA und zugleich der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), bei der heutigen Kammerversammlung der AKWL in Münster.

Der geleakte Entwurf wurde zwar schnell wieder zurückgezogen. Dass die Politik aber trotzdem an einer Sparreform arbeite, das hält Overwiening für sicher: »Das nächste Spargesetz wird kommen« – nur wann genau, sei immer noch unklar. Der Gesetzentwurf sei bereits mehrfach von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) angekündigt worden – »zum Ende der Woche – wir wissen nur noch nicht welche«, so die ABDA-Präsidentin leicht sarkastisch.

Overwiening: Denkfehler bei der Mehrwertsteuer

Die geplante Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel hält Overwiening grundsätzlich für eine gute Idee, nur war nicht berücksichtigt, dass sich dadurch der Abschlag, den die Apotheken den Krankenkassen zahlen müssen, indirekt erhöhen würde. Um dies zu verhindern, müsste der Kassenabschlag im Sozialgesetzbuch V als Nettobetrag, exklusive der Mehrwertsteuer, festgelegt werden, forderte Overwiening. Dies habe die ABDA bereits sehr deutlich gemacht.

Generell dürfe die Apothekerschaft nicht müde werden zu kommunizieren, dass es sich beim Mehrumsatz der vergangenen zwei Pandemiejahre um – angesichts der außerordentlichen Mehrbelastung – mehr als wohlverdiente Einmaleffekte gehandelt hat. Unter dieser »Corona-Decke« hätten sich die bestehenden Probleme, wie die seit Jahren fehlende Dynamisierung des Packungshonorars sogar noch weiter zugespitzt.

»Aus einer ausgequetschten Zitrone ist nichts mehr herauszuholen«, betonte Overwiening und verwies darauf, dass der Kostenanteil der GKV für die Apotheken sogar auf unter 2 Prozent gesunken sei. Angesichts von Inflation, steigenden Personal-, Miet- und Energiekosten müsse das Packungshonorar endlich dynamisiert werden.

Pharmazeutische Dienstleistungen als Türöffner

Als großen Meilenstein nannte die Präsidentin die Einführung von fünf konkreten, honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, für die die Preise auch schon feststehen. »Damit öffnet sich eine Tür zu einem neuen Vergütungsbaustein«, so Overwiening. Denn diese neuen Dienstleistungen können die Apotheker den Patienten, die dafür infrage kommen, aktiv anbieten. »Hier lösen Sie die Leistung und damit Ihre Honorierung erstmals selbst aus – das ist ein Paradigmenwechsel, gar ein Quantensprung«, erklärte sie.

Die nun vereinbarten fünf Leistungen sieht Overwiening nur als ersten Schritt: »Daran müssen wir anknüpfen und aufbauen – dafür brauchen wir Sie in der Fläche.« Gleiches gelte für die Grippe- und Corona-Impfungen.

Der Schiedsspruch zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ist bereits Mitte Mai gefallen, doch fehlt noch der schriftliche Schiedsspruch. Hier könne es auf ein »Und« oder »Oder« ankommen, daher wollten weder Apothekerverband noch Krankenkassen sich vorher dazu öffentlich äußern. An dieser Stelle kritisierte die ABDA-Präsidentin, die selbst nicht an den Verhandlungen aktiv beteiligt war, nochmals die »Zermürbungstaktik und -technik« der Krankenkassen.

Alle Apotheken sollen mitmachen

Der schriftliche Schiedsspruch sei für diese Woche angekündigt. Es seien nun fünf konkrete pharmazeutische Dienstleistungen, für die auch konkrete Preise vereinbart wurden. Sobald diese nun veröffentlicht werden, soll es Kick-off-Veranstaltungen mit den Mitgliedsorganisationen der Apothekerschaft geben. Dazu gehören gegebenenfalls noch Fortbildungen und eine eigene Homepage mit Hilfestellungen wie FAQs und Arbeitsmaterialien für die Dokumentation für die Apotheken. Wer die nötige Qualifikation hat, könne dann sofort loslegen.

Spätestens Ende Juli soll dann eine Kampagne starten, um die Öffentlichkeit auch zu informieren, worauf die Versicherten dann Anspruch haben. »Dann liegt es an uns, wie gut sich die pharmazeutischen Dienstleistungen etablieren werden«, so Overwiening.

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