Eigene Honorarreform aus der FDP |
Alexander Müller |
19.04.2024 12:18 Uhr |
Der Thüringer Landtagsabgeordnete Robert-Martin Montag hat Vorschläge für eine Reform des Apothekenhonorars vorgelegt. / Foto: FDP Thüringen
Die FDP ist in Thüringen zwar nicht an der Regierung beteiligt und bangt vor der Landtagswahl am 1. September 2024 um den Wiedereinzug in den Landtag. Gesundheitspolitisch sind die Liberalen aus dem Freistaat aber ein Aktivposten in der Gesamtpartei: Der Landtagsabgeordnete Robert-Martin Montag ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP. Der »Vorschlag zur Anpassung der Vergütung von Apothekern« aus Thüringen ist also noch keine Position der Bundespartei, wird aber jetzt dort besprochen.
Der Vorschlag aus Thüringen sieht sieben Maßnahmen vor:
1. Das Fixum von derzeit 8,35 Euro wurde zuletzt 2013 erhöht. Eine Anpassung sei »längst überfällig«, so die FDP. Denn die Personalkosten für angestellte Approbierte sowie PTA sei von 2014 bis 2023 um mehr als 20 Prozent gestiegen, zuzüglich weiterer Kostensteigerungen. Die Forderung: Erhöhung des Fixums auf 10 Euro sowie Ergänzung eines Dynamisierungsfaktors, der zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) verhandelt werden soll.
2. Minister Lauterbach sieht eine Reduktion des variablen Zuschlags von derzeit 3 Prozent des Apothekeneinkaufspreises vor. Die Thüringer FDP will stattdessen eine Zuschlagskomponente ergänzen. Denn die kaufmännische Komponente sei für Bestellung, Lagerung und Vorfinanzierung gedacht. Vor allem im Bereich der Refinanzierung gebe es jedoch permanent Kostenveränderungen – und zwar in direktem Zusammenhang mit der Euro Interbank Offered Rate (Euribor). Die Gesamthöhe des variablen Zuschlags soll daher laut dem Vorschlag der FDP künftig die Zinshöhe berücksichtigten, mindestens aber 3 Prozent betragen.
Konkret soll zu Jahresbeginn eine Berechnung erfolgen. Zu 11/12 soll dabei die »Kaufmännischen Komponente« von 3 Prozent einfließen und zu 1/12 die Zuschlagskomponente. Diese soll wiederum 3 Prozent zuzüglich eines Durchschnittswerts des 1-Woche-Euribors des Vorjahres betragen.
3. Analog zur Vergütung bei Fertigarzneimitteln soll der Festzuschlag bei Rezepturen einmalig auf 10 Euro erhöht werden und um einen Dynamisierungsfaktor ergänzt werden. Beispielsweise könne man sich an der prozentualen Steigerung der durchschnittlichen Personalkostentwicklung gemäß den Tarifabschlüssen orientieren.