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Vorschlag aus Thüringen

Eigene Honorarreform aus der FDP

Mit seiner Apothekenreform will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Vergütung grundsätzlich umstellen. In der Koalition gibt es offenbar noch Gesprächsbedarf. Jetzt legt die FDP Thüringen ein eigenes Konzept einer umfassenden Honorarreform vor – gezielt als Gegenentwurf zu den Vorschlägen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 19.04.2024  12:18 Uhr

Degressiver Kassenabschlag

4. Der zuletzt auf 2 Euro angehobene Kassenabschlag erscheint der FDP als viel zu hoch – vergleichen mit einem handelsüblichen Skonto. Gemessen an einem durchschnittlichen Arzneimittelpreis von 69 Euro (2022) gewähren die Apotheken den Kassen 17 Prozent Skonto. Selbst bei einem Wert von 1,77 Euro wären es noch rund 15 Prozent.

Die FDP schlägt zwei Maßnahmen beim Kassenabschlag vor. Zukünftig sollte er netto ausgewiesen werden, um das Risiko einer möglichen Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 7 Prozent, auszuschließen. Ausgehend von 1,77 Euro sei dies ein Nettobetrag von 1,49 Euro.

Mit der Einführung des E-Rezepts sei eine taggleiche Übermittlung der Rechenzentren an die Krankenkassen möglich. Der Kassenabschlag soll daher zu einem »Höchstabschlag« von 1,49 Euro netto nur noch bei Sofortzahlungen gelten, innerhalb von 48 Stunden nach Rechnungsstellung. Der Abschlag soll degressiv sein und zehn Tage nach Rechnungsstellung nur noch 30 Cent netto betragen. Bei noch späterer Zahlung soll er komplett entfallen.

5. Die Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) soll erhöht und ebenfalls dynamisiert werden. Beispielsweise soll das Honorar für die Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation von 90 auf 120 Euro erhöht werden. Aktuell würden die Beträge aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) nicht abgerufen. Sollte sich daran innerhalb von zwei Jahren nichts ändern, schlägt die FDP vor, die Finanzmittel des Fonds »für Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu nutzen«.

6. Die Gebühr bei der Inanspruchnahme von Apotheken im Notdienst sollte von derzeit 2,50 auf 5 Euro erhöht werden. Sei 20 Jahren sei die Höhe der Gebühr nicht angepasst worden. Die FDP möchte die Eigenverantwortlichkeit der Patientinnen und Patienten stärken.

7. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Skonto-Prozess sieht auch die Thüringer FDP die Einkaufskonditionen der Apotheken unter Druck. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll Skonti über 3,15 Prozent ermöglichen.

Montag sieht den Maßnahmenkatalog als »Gegenentwurf« zu den Reformplänen aus dem BMG und will ihn nun zunächst innerhalb der eigenen Partei diskutieren. Es handele sich um »eine Initiative aus einem Land mit einer besonderen Versorgungssituation«. Von den verbliebenen 491 Apotheken in Thüringen werde mehr als die Hälfte derzeit unrentabel betrieben. »Da braucht es einen Einstieg in den Diskurs«, so Montag gegenüber der PZ.

Das Gesamtvolumen seines Honorarvorschlags beziffert der FDP-Politiker auf Volumen 1,8 Milliarden Euro. Die Gegenfinanzierung sieht er die Reduktion der Kosten im Krankenhaus-Bereich durch Verlagerung auf ambulante Leistungen. Einsparungen gebe es auch, da die von Lauterbach geplanten Gesundheitskioske nun doch nicht kommen. »Wir sollte es tunlichst unterlassen, solche neuen Strukturen aufzubauen, sondern funktioniere Strukturen stärken«, so Montag.

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