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E-Rezept-Einführung

EGK könnte 2023 als E-Rezept-Transportmedium starten

Bei der Einführung des E-Rezepts ist eine wichtige Hürde gefallen. Denn nach Informationen der PZ will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die elektronische Gesundheitskarte (EGK) als Transportmedium für das E-Rezept akzeptieren. Die Gematik geht davon aus, dass digitale Verordnungen per EGK in Apotheken im kommenden Jahr abgerufen werden können.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 22.07.2022  14:30 Uhr

Das eigentliche, zentrale E-Rezept-System ist schon seit Monaten fertig: Die Gematik hatte externe Dienstleister damit beauftragt, einen sogenannten Fachdienst zu bauen, mit dessen Hilfe digitale Verordnungen nach der ärztlichen Signatur in der Praxis zentral gespeichert werden, damit sie in der Apotheke abgerufen werden können. Neben den Software-Problemen in Arztpraxen und Apotheken hat sich bei der E-Rezept-Einführung in den vergangenen Monaten aber ein ganz anderes Problem ergeben: Es gibt bislang kein funktionierendes Transportmedium, mit dessen Hilfe digitale Verordnungen vom Patienten in die Apotheke gebracht werden können.

Die von der Gematik konstruierte E-Rezept-App existiert und funktioniert zwar – sie hat allerdings sehr hohe, technische Eintrittshürden: Patienten benötigen Smartphones, die mit der NFC-Technologie ausgestattet sind und zudem eine moderne NFC-fähige EGK, um sich mit Hilfe der Karte in der App anmelden zu können. Nur wenige GKV-Versicherte in Deutschland haben somit Zugang zur App. Als Alternative drohte lange, dass die neuen, eigentlich digitalen Verordnungen auf einem Papierausdruck in die Apotheken gelangen. Doch im Hintergrund hatte die Gematik schon an einer alternativen, papierlosen Lösung gearbeitet: der Transport des E-Rezepts über die EGK, eine attraktive Lösung – schließlich besitzen alle GKV-Versicherten eine EGK und auch die Leistungserbringer kennen sich mit den Karten aus.

Wie schon zuvor ausführlich berichtet, hatte die Gematik die Spezifikationen dafür sogar schon im Dezember vorgelegt. Doch dann beschwerten sich die EU-Versender, dass sie bei dieser Lösung benachteiligt werden könnten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gab daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag – obwohl es gegenüber der PZ mitteilte, dass es selbst keine rechtlichen Probleme in der EGK-Lösung sehe. Das Gutachten ist bis heute nicht öffentlich bekannt. Auch die BMG-Pressestelle hat sich nach mehreren Nachfragen nicht dazu geäußert, wie sich das Ministerium abschließend gegenüber den Versender-Beschwerden verhält. Doch nach Informationen der PZ hat das BMG zumindest intern, also gegenüber der Gematik, schon signalisiert, dass die Gematik an der EGK als Transportmedium weiterarbeiten soll, um eine baldige Umsetzung dieser Lösung zu verfolgen. Obwohl das Gutachten noch aussteht, geht die Gematik davon aus, dass die Lösung 2023 starten kann. 

Die Gematik hat nun mitgeteilt, dass sie in den kommenden Monaten weiter an der EGK-Lösung arbeite und dazu zunächst die Stellungnahmen aller an der Verordnungs- und Abgabekette beteiligter Institutionen einholen werde. Im Spätsommer solle die letzte, finale Spezifikation stehen. Ab 2023 soll die Lösung dann flächendeckend funktionieren. Die Gematik weist in ihrer Mitteilung daraufhin, dass auch in Portugal, Dänemark und Norwegen schon E-Rezepte über die Gesundheitskarte abgerufen werden können.

Immerhin: Wie der Ablauf der E-Rezept-Einlösung in der Apotheke via EGK konkret aussehen könnte, ist schon grob entworfen. Dazu hatte die Gematik vor wenigen Tagen einen ersten Plan veröffentlicht, über den die PZ bereits berichtet hatte. Demnach liest die Offizin die EGK über den E-Health-Kartenterminal ein. Dort wird geprüft, ob die Karte auch nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat gültig ist. Falls ja, wird der Versichertenstammdatensatz (VSD) und ein Prüfungsnachweis erzeugt. Die Software ermittelt aus den VSD die Krankenversichertennummer und ruft mit der Versicherten-ID und dem Prüfungsnachweis vom Server alle E-Rezepte mit dem Status »offen« ab.

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