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Abrechnungsverfahren

E-Rezept: Apotheken drohen neue Versicherungskosten

Ab 2022 sollen Ärzte über das E-Rezept-System verordnen. Die Apotheker müssen dann die elektronischen Datensätze über die Rechenzentren abrechnen. Nun wird aber klar, dass sich beim Abrechnungsverfahren hinsichtlich der Versicherung der E-Rezepte Unklarheiten ergeben. Die Versicherer schließen Beitragserhöhungen nicht aus. Die Rechenzentren raten den Apothekern, die E-Rezepte selbst zu versichern.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 12.08.2021  18:00 Uhr
E-Rezept: Apotheken drohen neue Versicherungskosten

Bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts wurde in den vergangenen Monaten viel darüber gesprochen und geschrieben, wie die digitalen Verordnungen erzeugt werden, in der Apotheke landen und wie sie dort verarbeitet werden. Vergleichbar wenig ging es um die Abrechnung der E-Rezepte. Am Abrechnungsprozess feilen derzeit gemeinsam die Krankenkassen, der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Rechenzentren-Verband VDARZ. Erst kürzlich hatte Gerald Wischnewski, Bereichsleiter Technik vom ARZ Darmstadt, im Rahmen des PZ-Nachgefragt-Webcasts »Das E-Rezept im Apothekenalltag« die schon vereinbarten Grundzüge der E-Rezept-Abrechnung erläutert.

Etwa viereinhalb Monate vor dem bundesweiten und gesetzlich vorgeschriebenen E-Rezept-Start ist beim Abrechnungsverfahren nun aber ein Problem bekannt geworden, das den gesamten Prozess gefährden könnte. Denn im Gegensatz zu Papierrezepten sind E-Rezepte nur schwer zu versichern. Konkret geht es um den sogenannten Gefahrenübergang, der klarstellt, zu welchem Zeitpunkt das Rezept welcher Instanz in der Lieferkette vorliegt. Beim Papierrezept ließ sich dieser bislang sehr leicht belegen. Beispielsweise gaben die Krankenkassen im Moment der Rezeptübergabe an sie eine Empfangsquittung aus, auch die Lieferung der haptischen Rezepte aus der Apotheke an die Rechenzentren ließ sich gut von den Lieferdiensten belegen. Bei elektronischen Datensätzen ist dies jedoch weniger greifbar: Feuer-und Wasserschäden an haptischen Rezepten ließen sich leichter belegen als der Verlust von oder Schaden an elektronischen Datensätzen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Krankenkassen auch beim Empfang von E-Rezepten weiterhin Empfangsquittungen ausgeben.

Versicherer wollen wissen, wo sich das E-Rezept wann befindet

Die PZ hat sich dazu im Versicherungslager umgehört. Viele große Apothekenrechenzentren (ARZ) lassen sich von der Funk-Gruppe diesbezüglich beraten. Das Unternehmen ist unter anderem auf die Vermittlung von Versicherungen im Rezept-Abrechnungsbereich spezialisiert und berät die Rechenzentren auch fachlich. Ein Sprecher erklärte gegenüber der PZ, warum der Gefahrenübergang so bedeutend ist für die Versicherungsunternehmen: »Für die Versicherer ist wesentlich, wo genau sich die E-Rezept-Datensätze zu welchem Zeitpunkt befinden und wie sie konkret geschützt werden. Vor allem ab dem Zeitpunkt der Gefahrtragung durch die Abrechnungszentren sollten sich die E-Rezept-Datensätze innerhalb eines gut geschützten Systems befinden, dessen technische Ausstattung dem Versicherer auch bekannt ist. Schwierig kann es werden, wenn Versicherer diese Datensätze versichern sollen, diese aber noch in für sie fremden Systemen feststecken.«

Nach Informationen der PZ laufen derzeit Gespräche zwischen dem DAV, den Rechenzentren sowie den Krankenkassen. Dabei geht es insbesondere um die oben genannte Frage der Empfangsquittungen, um die genauen Punkte des Gefahrenübergangs zu klären. Der Funk-Sprecher weist darauf hin, dass dabei noch juristische Fragen geklärt werden müssten, die »mit Spannung erwartet werden«.

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