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Abrechnungsverfahren

E-Rezept: Apotheken drohen neue Versicherungskosten

Ab 2022 sollen Ärzte über das E-Rezept-System verordnen. Die Apotheker müssen dann die elektronischen Datensätze über die Rechenzentren abrechnen. Nun wird aber klar, dass sich beim Abrechnungsverfahren hinsichtlich der Versicherung der E-Rezepte Unklarheiten ergeben. Die Versicherer schließen Beitragserhöhungen nicht aus. Die Rechenzentren raten den Apothekern, die E-Rezepte selbst zu versichern.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 12.08.2021  18:00 Uhr

Neues Versicherungsrisiko Cybercrime

Die Versicherer sehen aber noch ein zusätzliches Problem, das sich bei der Versicherung von E-Rezepten erstmals ergeben könnte. Laut dem Funk-Sprecher müssen die E-Rezepte insbesondere gegen »Informationssicherheitsverletzungen« versichert werden. »Das bedeutet konkret, dass die Datensätze entweder gar nicht mehr abrufbar sind oder nicht mehr das aussagen, was sie eigentlich aussagen sollten. Dies kann infolge von Manipulationen oder Fehlbedienungen passieren, aber auch technische Probleme der verwendeten Systeme können diese Probleme verursachen. Insgesamt besteht beim neuen E-Rezept also eine größere Nähe zur Cyber- als zur Sach-Versicherung.« Für die Apotheken heißt das: Wahrscheinlich ergeben sich beim E-Rezept durch das Thema Cybercrime neue Risiken, die versichert werden sollten. Unklar ist allerdings, ob diese neuen Versicherungen weiterhin von den Rechenzentren oder den Apotheken selbst abgeschlossen werden müssten. In jedem Fall dürften die Versicherungskosten – auch mit Blick auf die ungeklärten Fragen des Gefahrenübergangs – steigen. Der Funk-Sprecher dazu: »Dies lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau sagen, ob der komplexen Risikosituation ist das aber wahrscheinlich.«

VDARZ: Neue Versicherungsbedürfnisse bei Apotheken

Der Rechenzentren-Verband VDARZ glaubt, dass bei der Einführung des E-Rezepts insbesondere auf die Softwarehersteller und Apotheken neue Versicherungsbedürfnisse hinzukommen. Michael Dörr ist Sonderbeauftragter des VDARZ und steht derzeit in Verhandlungen mit den Versicherern. Er kommentiert gegenüber der PZ: »Beim E-Rezept spielt die Warenwirtschaft eine maßgebliche Rolle. Wenn das E-Rezept aus dem Gematik-Speicher abgeholt wird, dann liegen alle Arbeitsprozesse erst einmal nur in der Warenwirtschaft. Dies umfasst das Taxieren und dann nach dem Dispensieren die Erstellung der Signatur und die Kommunikation über den Konnektor mit der TI der Gematik, um die Quittung zu bekommen. (…) All das findet in verschieden Warenwirtschaften statt, deren Risikopotential die Apothekenrechenzentren nicht kennen und auch nicht schätzen können. Auch der Umgang der Apotheke mit ihren eigenen Systemen ist unbekannt (Backup, Betriebskonzept und so weiter ).«

Klar ist: Die ARZ benötigen zur Abrechnung drei Datensätze von den Apotheken, nämlich den Verordnungsdatensatz, den Dispensierdatensatz und den Quittungsdatensatz. Mit Blick auf das oben beschriebene Problem des Gefahrenübergangs stellt sich also die Frage: Wann und wie bescheinigen die Rechenzentren den Apotheken also, dass die Verordnung komplett übertragen wurde und somit im »Besitz« der ARZ ist? Nach dem ersten Datensatz? Erst nach allen drei Datensätzen? Dörr schlägt dazu unter anderem vor, dass »alle zur Abrechnung notwendigen Komponenten übertragen werden und der Server der ARZ eine signierte Quittung ausstellt«. Dörr weiter: »Dies ist dann der Gefahrenübergang von der Apotheke auf die ARZ.«

Aus Sicht des VDARZ ist aber insbesondere der Übergang des E-Rezepts an die Krankenkassen derzeit noch ungeklärt. Wie auch der Funk-Sprecher wies der VDARZ-Sonderbeauftragte auf die Bedeutung der Empfangsquittungen der Krankenkassen hin. »Derzeit fehlt es an einer verbindlichen Aussage, dass die Datenannahmestellen der Kostenträger den Apothekenrechenzentren eine signierte Quittung nach der Datenübertragung ausstellen. Der VDARZ hat den DAV als Vertragspartner gebeten, dafür zu sorgen, dass dies in den sich auf den Rahmenvertrag beziehenden Regelungen aufgenommen wird.«

Was mögliche neue Versicherungen oder Erhöhungen der Versicherungsbeiträge betrifft, will sich Dörr nicht festlegen. Er kenne die Kalkulationen der Versicherer nicht. Er wies aber nochmals darauf hin, dass die Rechenzentren nur Gefahren, die in ihrem Bereich liegen, absichern könnten. Auch mit Blick auf Cybercrime erklärt er daher: »Die Apotheken müssen sich darauf einstellen, das sie selbst Versicherungen für den Betrieb der eigenen Warenwirtschaft abschließen müssen. Dies ist sicherlich ein Novum, da dieser Bereich bisher nicht im Fokus der von einer Apotheke zu versichernden Risiken lag.«

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