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Corona-Gremium

E-Patientenakte hat für Expertenrat »höchste Priorität«

Insbesondere in der Omikron-Welle zeigt sich laut Corona-Expertenrat ein »eklatantes Defizit«, was die zeitnahe Datenverfügbarkeit betrifft. Abhilfe könnte die elektronische Patientenakte (EPA) schaffen. Sie müsse daher schnellstmöglich kommen.
Jennifer Evans
24.01.2022  12:30 Uhr
E-Patientenakte hat für Expertenrat »höchste Priorität«

Deutschland benötigt eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens mit Ausleitung, Auswertung und Veröffentlichung von anonymisierten Gesundheitsdaten in Echtzeit. Darauf drängen die 19 Mitglieder des Corona-Expertenrats der Bundesregierung nun in ihrer vierten Stellungnahme. Damit ist gemeint, dass hierzulande eine patientenindividuelle Datenerfassung sowie anonymisierte Auswertung durch eine elektronische Patientenakte (EPA) fehlt. Die Kritik des Gremiums: Selbst zwei Jahre nach Beginn der Pandemie fehlt der Zugang zu wichtigen, aktuellen Versorgungsdaten.

In den Augen der Experten ist das fatal, weil sich insbesondere bei der Hospitalisierung das »eklatante Defizit der Verfügbarkeit zeitnaher Daten« zeigt, wie es in den Ausführungen heißt. Das erschwere nicht nur die Bewertung der aktuellen Pandemie-Lage,  sondern auch die daraus resultierende Basis für nötige politische Entscheidungen. Zu dem Experten-Team gehört unter anderem der Virologe Christian Drosten, der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler sowie der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) Thomas Mertens.

EPA muss im Winter 2022/23 funktionieren

Die Wissenschaftler fordern, die Einführung der EPA »mit höchster Priorität« umzusetzen. Eine weitere Verzögerung der bereits gesetzlich verankerten E-Akte ist ihrer Ansicht nach nicht mehr mit »einem modernen Gesundheitswesen und Pandemiemanagement« vereinbar. Die PZ hatte bereits ausführlich über die Hintergründe berichtet, warum die EPA 2.0 so verspätet ist.

Das Expertengremium pocht nun darauf, dass entsprechende Gesundheitsdaten bereits im Winter 2022/23 vollständig in Form der EPA vorliegen – sowohl mit Blick auf eine verbesserte Patientenversorgung als auch in anonymisierter Form für die wissenschaftliche Auswertung.

Das Problem der fehlenden Daten in Deutschland hatte im vergangenen Jahr bereits der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) bemängelt und unter anderem für die EPA eine Opt-Out-Lösung gefordert. Das bedeutet, die Krankenkasse richtet jedem Patienten automatisch eine E-Akte ein, solange er dieser nicht aktiv widerspricht. Derzeit gilt eine Opt-In-Regelung.

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