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Dubiose Warnung vor mRNA-Impfstoffen

Arztpraxen werden aktuell offenbar massenhaft von einer Gruppe namens »Medizinischer Behandlungsverbund« (MBV) aufgefordert, wegen angeblicher Haftungsrisiken keine mRNA-Impfstoffe mehr zu verwenden. Hinter der Aktion steckt anscheinend ein bekannter Impfskeptiker. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat das Schreiben bereits als unecht bewertet und prüft nun rechtliche Schritte.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 04.12.2023  14:45 Uhr
Dubiose Warnung vor mRNA-Impfstoffen

Der MBV ist nach eigenem Bekunden »ein Zusammenschluss von kompetenten Ärzten und engagierten Therapeuten für hochwertige Medizin und empathische Behandlung mit Erfahrung in der Therapie von Covid-19-Impfgeschädigten«. In dem Schreiben des MBV werden die Praxen über die angeblich »drohende Haftung wegen Aufklärungspflichtverletzung bei der weiteren Verwendung von Covid-19-mRNA-Impfstoffen« informiert. Demnach seien »DNA-Kontaminationen« festgestellt worden, die »18- bis 70-mal über den gültigen Grenzwerten« lägen. Es bestehe angesichts der Nano-lipid-Verpackung die konkrete Gefahr, dass »therapeutische Transgene« aufgrund der Zellgängigkeit der Impfstoffkomponenten ins menschliche Genom übernommen würden – und das menschliche Genom dauerhaft verändern könnten.

Auch wenn hier keinerlei wissenschaftliche Studien zitiert werden, die das vermeintliche Risiko belegen, hat diese inhaltlich nicht näher begründete Warnung bei einigen Ärztinnen und Ärzten für Unruhe gesorgt. Jedenfalls berichten Apotheken, das Schreiben von ihren Praxen weitergeleitet bekommen zu haben.

Praxen verunsichert

Die Verfasser empfehlen mit Verweis auf die vermeintliche »aktuelle Rechtslage bezüglich der weiteren Verwendung von Restbeständen«, die mRNA-Vakzine vorerst nicht mehr zu verimpfen. »Sie vermeiden damit das Risiko einer persönlichen Haftung, weil die Patienten über diese nun bekanntgewordenen Umstände nicht ausreichend aufgeklärt wurden und auch nicht werden können«, behauptet das Schreiben.

Die Praxen werden sogar aufgefordert, je eine Probe vorhandener Restbestände jeder Charge gekühlt über einen geeigneten Labordienstleister zum MBV zu schicken. Bei der Überprüfung der Chargen kooperiere man »mit mehreren akkreditierten Laboren«, sämtliche Transportkosten würden übernommen.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat nach eigenen Angaben das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert – »auch aufgrund der unabgestimmten Verwendung des Rote-Hand-Symbols, wodurch eine formelle Gültigkeit als Risikoinformation suggeriert wird«. Natürlich versicherte das PEI auf Nachfrage, an der Erstellung dieses Schreibens nicht beteiligt gewesen zu sein. Es würden nun rechtliche Maßnahmen geprüft, so die AMK.

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