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Droht dem E-Rezept ein EGK-Debakel?

Bis Ende Juni 2021 muss die Gematik die für das E-Rezept benötigten Komponenten zur Verfügung stellen. Dass die neue, digitale Verordnungsstruktur schon ab dem 1. Juli funktioniert, wird aber immer unwahrscheinlicher. Wie Recherchen der PZ zeigen, liegt dies insbesondere an einem komplizierten Identifizierungsverfahren, mit dem sich die Versicherten gegenüber der staatlichen E-Rezept-App identifizieren sollen.
Benjamin Rohrer
26.03.2021  18:00 Uhr

Während der Coronavirus-Pandemie scheint ein für den Apothekenmarkt immens wichtiges Thema derzeit unterzugehen: die flächendeckende Einführung des E-Rezepts. Laut Gesetz ist vorgesehen, dass die Gematik Ende Juni dieses Jahres alle technisch notwendigen Bestandteile der neuen Verordnungsstruktur zur Verfügung stellen muss, sodass rein theoretisch ab dem 1. Juli bereits digital verordnet werden kann. Konkret heißt das, dass Ärzte keine Muster-16-Papierrezepte mehr ausstellen, sondern einen QR-Code erzeugen, der wiederum auf das E-Rezept verweist, das auf einem zentralen Server liegt. Diese Codes können die Patienten entweder ausgedruckt oder digital per Handy-App in die Apotheke ihrer Wahl bringen, um dort beliefert zu werden. Ab dem 1. Januar 2022 zündet dann die nächste E-Rezept-Stufe: Denn ab dem kommenden Jahr müssen laut Gesetz alle Verordnungen über dieses digitale System abgewickelt werden. Das »alte«, rosa Papierrezept soll dann nicht mehr zur Anwendung kommen.

So sieht der Plan zumindest in der Theorie aus. Denn in der Praxis gibt es noch mehrere Hürden, die genommen werden müssen, damit ab dem 1. Juli überhaupt ein E-Rezept wirklich digital abgewickelt werden kann. Denn insbesondere bei der Nutzung der staatlichen Handy-App der Gematik gibt es derzeit noch mehrere offene Baustellen. Zur Erinnerung: Laut Gesetz sollen alle digitalen Verordnungen zunächst in die Gematik-App laufen. Von dort aus kann der Patient die QR-Codes auch anderen Anbietern zuweisen. Voraussetzung Nummer eins für eine Nutzung des gesamten E-Rezept-Systems ist natürlich, dass die von der Gematik beauftragte IBM Deutschland (unter Mithilfe der Zur Rose-Tochter E-Health-Tec) ihren Auftrag fertigstellt und den Fachdienst, also den E-Rezept-Server, pünktlich bereitstellt. Eine weitere wichtige Voraussetzung zur digitalen Anwendung der E-Rezepte ist aber, dass die Patienten auch technisch in die Lage versetzt werden, die E-Rezept-App zu nutzen. Und genau daran könnte das gesamte Vorhaben scheitern.

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