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Apotheken-Stärkungsgesetz

Doc Morris streicht Rx-Boni, Shop Apotheke bietet PKV-Rabatte

Das im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossene Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ist seit Mitte Dezember in Kraft. Sowohl für in- als auch für ausländische (Versand)-apotheken gilt seitdem ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Markt. Die beiden großen EU-Versender Doc Morris und Shop Apotheke haben ihre aggressive Rabatt-Politik jetzt umgestellt.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 13.01.2021  12:30 Uhr

Rund vier Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung hat der Bundestag Ende Oktober 2020 das Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen. Nachdem der EuGH mit seinem Urteil ermöglicht hatte, dass EU-Versandhändler Patienten in Deutschland Rx-Boni gewähren dürfen, hat das VOASG diesen Bereich neu geregelt. Seit Mitte Dezember gilt nunmehr, dass (Versand)-apotheken im In- und Ausland GKV-versicherten Patienten keine Rx-Boni mehr anbieten dürfen. Für PKV-Patienten gilt die Neuregelung allerdings nicht, weil der Gesetzgeber das Rx-Boni-Verbot im SGB V etabliert hat, das bekanntlich den GKV-Bereich regelt.

Die EU-Versandhändler hatten im Vorfeld des VOASG-Beschlusses naturgemäß heftig protestiert gegen das Rx-Boni-Verbot und vielmehr für weitere Liberalisierungen in der Arzneimittelpreisverordnung plädiert. Und auch nach Inkrafttreten des VOASG kündigte zumindest Doc Morris in einer Pressemitteilung an, »alle rechtlichen Möglichkeiten« gegen das neue Rabattverbot zu prüfen. Trotzdem hat Doc Morris nun seinen Kurs geändert. Denn inzwischen gibt es weder auf der Internetseite noch in den Werbe-Newslettern des EU-Versenders Versprechen für Rx-Rabatte.

Doc Morris verzichtet auf PKV-Rabatte

Vielmehr erklärt der niederländische Versandkonzern auf seiner Homepage, dass man aufgrund des Bundestagsbeschlusses keine Rx-Boni mehr anbieten könne. Aber auch hier stellt der Konzern klar, was er von der Regelung hält und kündigt Widerstand an. Wörtlich heißt es: »Doc Morris hält das jetzige Bonusverbot daher für europarechtswidrig. Wir werden uns mit allen Mitteln weiter für Sie und die Versicherten einsetzen und hoffen, Ihnen in Zukunft wieder einen Bonus auf Rezept gewähren zu dürfen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, indem Sie uns weiterhin Ihre Rezepte und Bestellungen anvertrauen.« Interessant ist, dass Doc Morris hinter seinen neuen regulatorischen Rahmenbedingungen zurückbleibt: Denn der Konzern bietet auch PKV-Patienten keine Rabatte an.

Das lässt sich die Konkurrenz von der Shop Apotheke hingegen nicht nehmen. Hier wird weiterhin mit dem Maximalrabatt von 30 Euro geworben. Der Bonus orientiert sich am Preis des Arzneimittels und liegt »mindestens bei 2,50 Euro und maximal bei 10 Euro pro Medikamenten-Packung«, heißt es. Für Arzneimittel, die mehr als 300 Euro kosten, gibt es den 10-Euro-Bonus. Auch die Shop Apotheke erklärt ihren Kunden diese Änderung mit dem VOASG-Beschluss im Bundestag. Das Gesetz habe zur Folge, dass die Shop Apotheke »den bekannten und beliebten Rezept-Bonus für Kassenrezepte nicht mehr anbieten kann«, heißt es. Im Gegensatz zu Doc Morris kündigt die Shop Apotheke allerdings keine rechtlichen Schritte an.

Ob die beiden großen EU-Versender bei dieser neuen Rabatt-Politik bleiben, ist natürlich völlig unklar. Im Fall von Doc Morris spricht allerdings einiges dafür, dass zumindest in der näheren Zukunft keine neuen Rabattaktionen ausgerollt werden. Denn der Versandkonzern hat mit Blick auf die Einführung seiner neuen E-Rezept-App («Marktplatz«) angekündigt, auf Rx-Boni zu verzichten – zumindest bei solchen Rezepten, die über die Plattform eingereicht werden. Denn: Seit Monaten versucht der Versender Vor-Ort-Apotheker für ein Mitwirken bei der eigenen Plattform zu begeistern. Beim Start des »Markplatzes« waren allerdings nur einige wenige Apotheken beteiligt.

Versender verzichten nicht auf Eigenbeteiligung bei Masken

Interessant ist auch, dass beide Versender aktuell bei der Belieferung der Masken-Bezugsscheine eine sehr defensive Rabatt-Strategie fahren. Doc Morris erklärt in einem Werbe-Newsletter zwar, dass es pro eingereichtem Schein und dann ausgelieferten Masken eine Gratis-Schutzmaske gebe. Aber: Auf die in der Schutzmasken-Verordnung vorgesehene Eigenbeteiligung verzichten die Niederländer nicht. Auch die Shop Apotheke verweist auf die Verordnung und erklärt ihren Kunden, dass die Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro pro Masken-Set zu leisten ist.

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