Doc Morris kommt nicht voran |
Der Online-Händler aus den Niederlanden fordert Schadenersatz von 15 Millionen Euro von der Apothekerkammer Nordrhein. / Foto: imago/Jürgen Schwarz
Erst wenn dort die Rechtslage klarer ist, könnte das Düsseldorfer Gericht fortfahren. Schon seit Jahren streiten sich Doc Morris und die Apothekerkammer Nordrhein vor diversen Gerichten. Es geht um die Frage, ob der Online-Händler verschreibungspflichtige Medikamente billiger verkaufen darf als sie in der Offizin kosten würden. 2012 musste Doc Morris diese Geschäftspraxis auf Betreiben der Apothekerkammer vorerst einstellen, weil es gegen die Festpreisbindung verstoßen habe. Erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof 2016 pro Versandhandel setzte Doc Morris dieses Geschäftsmodell fort.
Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung für unbegründet. Sie stellt sogar in Frage, ob Doc Morris den Schadenersatz überhaupt geltend machen könnte, schließlich sei es möglicherweise gar keine Apotheke gewesen. Angeblicher Grund: Doc Morris habe selbst an seinem Firmensitz in den Niederlanden nicht eine einzige richtige stationäre Apotheke gehabt, was zur Klassifizierung als Versandapotheke nötig sei. Dies wiederum bestreitet Doc Morris. Das Düsseldorfer Landgericht will am 7. Juni verkünden, wie es in dem Schadenersatz-Verfahren weitergeht.