| Cornelia Dölger |
| 14.01.2026 19:58 Uhr |
Dass Medizinalcannabis nicht unerheblich als Genusscannabis fungiert, vermutet auch die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Bei Cannabisplattformen dominiere eine junge männliche Klientel ohne Vorerkrankungen, es handele sich offenkundig um »Freizeitkonsum unter dem Deckmantel einer ärztlichen Therapie«, so Suchtmediziner Mathias Luderer. Er kritisierte die allgegenwärtige Werbung für Cannabisplattformen.
Werbung müsse unterbunden werden, pflichtete Eva Egartner von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ihm bei. Sie appellierte, beim Medizinalcannabis die Forschung auszubauen. Die verpflichtenden Arztkonsultationen müssten noch häufiger stattfinden, so die stellvertretende DHS-Vorstandsvorsitzende. Vieles lasse sich eben nicht über eine Webcam diagnostizieren.
Die Verschreibungsmöglichkeiten nicht einzuschränken, aber stärker zu sichern, schlug Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW), vor. Antonia Menzel vom Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) pflichtete ihm bei und forderte, dass die Entscheidung, ob der Arztkontakt physisch oder digital sein solle, beim Arzt liegen müsse. Es gebe gesicherte Identitätsprüfungen. »Eine Videosprechstunde mit qualifizierter Identitätsprüfung ist ein gängiger und alternativer Weg, der den persönlichen Arztkontakt sicherstellen könnte«, so Menzel.
Aus der SPD richteten Fraktions-Gesundheitssprecher Christos Pantazis und Matthias Mieves, der unter anderem stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit ist, ihre Fragen an die Expertenrunde. Pantazis wollte etwa von Michael Kambeck vom Bund deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) wissen, wie er die geplante Verschärfung aus Patientensicht einschätze. Kambeck betonte, er begrüße die Nachregulierung, wenn auch viele Patientinnen und Patienten vom Status quo profitierten.
Errungenschaften, die ihnen zugute kämen, sollten nicht zurückgefahren werden, so Kambeck. Etwa dürfe Medizinalcannabis keinesfalls wieder unter die Betäubungsmittelregelung fallen. Ein persönlicher Arztkontakt sei gleichwohl wichtig. Den Hauptansatz sieht er in der Werbung. Es gebe da einen öffentlichen Kontrollverlust. »Die Werbung ist das Hauptproblem.«
Auf die Frage von Matthias Mieves, wie sinnvoll eine strengere Regulierung von Medizinalcannabis gegenüber anderen Mitteln mit Suchtpotenzial sei, betonte die Neurologin und Psychiaterin Kirsten Müller-Vahl, es sei nicht sinnvoll, künstlich Nachteile für Patienten zu konstruieren. Knackpunkt sei aktuell allein die Abgrenzung vom Freizeitkonsum.