| Cornelia Dölger |
| 14.01.2026 19:58 Uhr |
Pantazis hob im weiteren Verlauf auf die Rechtsfrage ab und wollte von Rechtsanwalt Ferdinand Weis vom Branchenverband der Cannabiswirtschaft wissen, wie die aktuelle Rechtsprechung hier aussehe. Trotz des Verbots von Laienwerbung sehe man in der Praxis »sehr aggressive Werbeverstöße«, so Weis. Der Absatz stehe klar im Vordergrund. Das würde auch erkannt, aber ohne grundlegende Folgen. »Unterm Strich haben wir kein Regulierungs-, sondern ein Vollzugsdefizit«, so Weis. Auch bei der sogenannten Abnehmspritze gebe es laufend vergleichbare Verstöße.
Mieves interessierte sich für die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit EU-Recht. Diese Frage stelle sich beim Versandverbot in der Tat, so Heitepriem vom Branchenverband Cannabiswirtschaft. Fraglich sei zudem, wie mit ausländischen Cannabisplattformen umzugehen sei; ein Ausweichen der Nachfrage dorthin gelte es zu verhindern. »Seriöse Telemedizinanbieter sollen gestärkt werden«, so Heitepriem. Und zwar so, dass sie qualifiziert beraten und damit Hausärzte entlasten könnten.
Den Grünen ging es insbesondere um den Jugendschutz. Die Abgeordnete Linda Heitmann fragte die Medizinerin Müller-Vahl, welche Folgen bei einer Vorgabenverschärfung zu erwarten seien. Legale Zugangswege würden gewünscht, dies habe auch die vorläufige Evaluierung der Cannabis-Teilfreigabe gezeigt, so Müller-Vahl. Im Herbst waren die Ergebnisse einer ersten wissenschaftlichen Überprüfung der Teillegalisierung vorgestellt worden. Derzeit würden legale, aber unerwünschte Wege genutzt, so die Medizinerin. Die Freigabe wieder zurückzunehmen, befördere indes den illegalen Markt. »Je mehr illegaler Markt, desto weniger Jugendschutz.«
An die Bundesärztekammer (BÄK) gerichtet, wollte Heitmann wissen, ob die Werbung für Cannabis gezielt Gesetzeslücken nutze und wie diese geschlossen werden sollten. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt sagte, es bestünden keine solchen Lücken. Es sei »eine Frage des Nachgehens von Verstößen«.
Was getan werde müsse, um den Schwarzmarkt einzudämmen, wollte Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar wissen. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) betonte, es gebe unter den Neuverordnungen einen deutlich höheren Anteil an Patienten als angenommen, denn Praxen seien oftmals ein Nadelöhr. Mit der Telemedizin könne der Bedarf gedeckt werden.
Es gebe natürlich auch Konsumenten unter den Patienten; ein Bedarf an einem regulierten Zugang zu Cannabis sei offensichtlich. Diesen zu verschließen, würde den Schwarzmarkt aufblühen lassen, so Wurth. Er sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, Cannabis in Fachgeschäften abzugeben. In Apotheken gehöre es jedenfalls nicht. Modellprojekte wie in Frankfurt und Hannover müssten umgesetzt werden.
Scharfe Kritik an den Plänen war schon vorab von der Cannabislobby und verschiedenen -verbänden gekommen. Auch in der Politik ist man sich nicht ganz einig. Die SPD kündigte Gegenwind an; ein Gesetz komme nach dem Struckschen Gesetz nie so aus dem Bundestag heraus, wie es hineingekommen sei, versprach man vorsorglich.
Vorab hatte die AfD-Fraktion in einem Antrag den Bundestag aufgefordert, Medizinalcannabis »keine Sonderrolle« unter den Arzneimitteln einzuräumen. Auf den Antrag gingen die AfD-Ausschussmitglieder heute ein. Konkret solle die Verordnung ausschließlich durch einen direkten Arztkontakt erfolgen, zudem solle Medizinalcannabis unter die Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) fallen und den Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen werden.
Vonseiten des GKV-Spitzenverbands verwies man bei der Sitzung auf die abweichenden Zulassungsregeln bei Medizinalcannabis. Die Evidenz sei durchwachsen, man befinde sich im Rahmen eines individuellen Heilversuches, Cannabisblüten seien eben keine Fertigarzneimittel. Die natürlichen Varietäten bei dem Material zögen jeweils gesonderte Verfahren nach sich. Daher sei das AMNOG-Verfahren nicht geeignet. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sah das so. Spezifische Einzelfälle könnten nicht prinzipiell geregelt werden.
Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses folgt im Bundestag die zweite und dritte Lesung, die bislang für das Frühjahr vorgesehen sind. Im Anschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Nach derzeitigem Stand wird ein Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2026 erwartet.